Die zusätzlichen Regelungen zu den Haftungspflichten für Host-Provider durch die so genannten „gefahrgeneigten Dienste“ sieht der Verband ebenfalls kritisch. „Der Gesetzesentwurf schafft Rechtsunsicherheit für alle Host-Provider“, erklärte Grün. „Für gefahrgeneigte Dienste wird mehr oder weniger die Beweislast bei Haftungsfragen umgekehrt. Das ist nicht akzeptabel.“ Die Kriterien, nach denen ein gefahrgeneigter Dienst vorliegt, kritisierte Grün: „Theoretisch kann ein mittelständisches IT-Unternehmen schon als gefahrgeneigt gelten, wenn es anonyme Internetnutzung ermöglicht. Das ist keine Werbung für den Datenstandort Deutschland. Die Regierung macht erneut einen Schritt in die falsche Richtung.“
Kabinettsbeschluss zur Störerhaftung: Ein weiterer Schritt in die falsche Richtung
Die zusätzlichen Regelungen zu den Haftungspflichten für Host-Provider durch die so genannten „gefahrgeneigten Dienste“ sieht der Verband ebenfalls kritisch. „Der Gesetzesentwurf schafft Rechtsunsicherheit für alle Host-Provider“, erklärte Grün. „Für gefahrgeneigte Dienste wird mehr oder weniger die Beweislast bei Haftungsfragen umgekehrt. Das ist nicht akzeptabel.“ Die Kriterien, nach denen ein gefahrgeneigter Dienst vorliegt, kritisierte Grün: „Theoretisch kann ein mittelständisches IT-Unternehmen schon als gefahrgeneigt gelten, wenn es anonyme Internetnutzung ermöglicht. Das ist keine Werbung für den Datenstandort Deutschland. Die Regierung macht erneut einen Schritt in die falsche Richtung.“