„Seit der NSA Affäre wird die Informations- und Kommunikationstechnik mit Misstrauen beäugt. Investitionen in Technologien wie Cloud Computing werden nur zögerlich getätigt, weil Unternehmen nicht wissen, wem sie Ihre Daten anvertrauen können“ erklärt Dr. Oliver Grün, Präsident des Bundesverbands IT-Mittelstand. „Unser Gütesiegel zeigt dem Nutzer, dass die Software und Daten in Deutschland gehosted werden und somit deutsches Recht – und vor allem das deutsche Datenschutzrecht – gilt. Indem wir die Software in unser Qualitätssiegel mit einbeziehen, ist nicht nur die Datenablage sicher, sondern auch die Verarbeitung der Daten. So wird Vertrauen in die IT-Sicherheit wieder hergestellt.“
Zur erfolgreichen Vergabe des Gütesiegels müssen vier Kriterien erfüllt sein:
- Die Software und die Daten werden in einem Rechenzentrum in Deutschland gehosted.
- Die Software und die Daten verlassen Deutschland nicht, außer der Auftraggeber verlangt dies.
- Für den Hostingvertrag gilt ausschließlich deutsches Recht, insbesondere das deutsche Datenschutzrecht, das BGB und das HGB.
- Die mit dem Siegel SOFTWARE HOSTED IN GERMANY ausgezeichneten Unternehmen hinterlegen den jeweils aktuellen Standard ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen in Bezug auf den Datenschutz (vgl. § 9 BDSG) beim BITMi e.V.