Unklar bleibt indes, in welchem Umfang Daten, trotz eingeführter Schranken insbesondere bei der Wirtschaftsspionage, massenhaft gespeichert und ausgewertet werden. So ist die massenhafte Datenerfassung in sechs Fällen nach wie vor erlaubt, unter anderem zur Terrorismusbekämpfung. Der BITMi hatte in der Vergangenheit wiederholt diese Praxis kritisiert. Grün dazu: "Hosting in Deutschland bleibt damit immer noch die Maßgabe, wenn man sich vor Spionage durch amerikanische Geheimdienste schützen will."
Unter folgendem Link finden Sie die Dokumente der EU-Kommission zum Privacy Shield.