- BITMi kritisiert multilaterales Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht als unzureichend für einen besseren Rechtsschutz des IT-Mittelstands
- Positionspapier zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht fasst Kritik und Forderung nach europäischem Patentsystem mit echtem Schutz vor fragwürdigen Patenten zusammen
Der europäische Softwaremarkt ist mit zehntausenden softwarebezogenen Patenten belastet. Für mittelständische Softwareentwickler ist es deswegen schwierig, sämtlichen Patenten bei der Softwareentwicklung auszuweichen. Der BITMi lehnt softwarebezogene Patente schon deshalb grundsätzlich ab, weil Computerprogramme in der EU bereits hinreichend urheberrechtlich geschützt sind. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass der Patentbestand insgesamt mit Patenten durchsetzt ist, die nicht hätten erteilt werden dürfen. Ungefähr 50 Prozent der Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren führen zur teilweisen oder vollständigen Vernichtung des Patents.
Laut dem Übereinkommen kann ein Unternehmen von dem neuen Patentgericht wegen der Verletzung eines Patents zur Unterlassung verurteilt werden, obwohl das Verfahren über die Rechtsgültigkeit des Patents noch nicht abgeschlossen ist. „Wir kennen diese Situation bereits aus Deutschland, wo Unterlassungsurteile Unternehmen dazu zwingen, ihre Produkte vom Markt zu nehmen. Wenn dann Jahre nach der Verurteilung zur Unterlassung das entsprechende Patent gerichtlich für nichtig erklärt wird, verbleibt für das beklagte Unternehmen trotzdem ein großer wirtschaftlicher Schaden. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen brauchen ein Patentsystem, welches sie vor fragwürdigen Patenten schützt. Deshalb fordern wir die teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten und insbesondere den Deutschen Bundestag dazu auf, das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht nicht zu ratifizieren“ erklärt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün.
Lesen Sie hier das vollständige Positionspapier des BITMi zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht.
Für weiteren Austausch und Information wenden Sie sich gerne an den Sprecher der Fachgruppe Immaterialgüterrechte Rasmus Keller rkeller@bitmi.de