VDEB-Gütesiegel und VDEB-TÜV-Zertifikat sind zwei getrennte Instrumente, die der Softwarehersteller nutzen kann. Für das VDEB-Gütesiegel wurde eine Liste von Kriterien verabschiedet, zu deren Einhaltung sich der Softwarehersteller verpflichtet und dies gegenüber dem VDEB nachweisen muß. Geprüft wird, ob ein Antragsteller im Besitz der Urheberrechte an einem Softwareprodukt ist und den überwiegenden Teil seines Softwareumsatzes mit eigenen Softwarelösungen erwirtschaftet. Weiter muß der Quellcode beim TÜV-SÜD hinterlegt und eine IT-Vermögensschadenhaftpflicht in ausreichender Höhe vorhanden sein. Schließlich hat der Softwarehersteller seinem Kunden einen Basis-Update- und Wartungsvertrag anzubieten, der auf mindestens fünf Jahre garantiert, daß ein durchschnittlicher jährlicher Kostensatz von maximal 25 Prozent bezogen auf die Lizenzgebühr nicht überschritten wird.
Alle diese Kriterien dienen dem Investitionsschutz des Anwenders und als Hebel gegen die Werbemacht der IT-Industrie und den von ihnen abhängigen Partnern. Mit der Verleihung des VDEB-Gütesiegels macht ein Softwarehersteller seine Eigenständigkeit und seine Qualität nach außen sichtbar. Dr. Oliver Grün, Vorsitzender des VDEB, schätzt den Bedarf entsprechend hoch ein: „Alle Softwarehersteller, mit denen ich gesprochen habe, bewerten die Idee des VDEB-Gütesiegels als gutes Marketing-Instrument. Bei der Vielzahl an unabhängigen Softwareherstellern kann man sich ausrechnen, daß das VDEB-Gütesiegel eine weite Verbreitung findet.“
Beim VDEB-TÜV-Zertifikat für geprüfte Software haben sich der VDEB und der TÜV-SÜD auf einen verbindlichen Prüfkatalog geeinigt. Das VDEB-TÜV-Zertifikat kann hinsichtlich der Funktionalität, der Ergonomie, der Dokumentation und der Daten-Sicherheit vergeben werden. Unabhängig vom VDEB-Gütesiegel kann das VDEB-TÜV-Zertifikat beim TÜV-SÜD oder beim VDEB beantragt werden. Der TÜV-SÜD prüft und zertifiziert die jeweils eingereichte Software, ob sie die Prüfkriterien erfüllt und verleiht dann das entsprechende Zertifikat.