Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft hat in einem Grundsatzpapier Vorschläge erarbeitet, um die Elektromobilität besser mit der Energiewirtschaft zu verzahnen und mehr Elektroautos auf die Straße zu bringen. „Ein wichtiges Signal wäre es, die Hersteller darauf zu verpflichten, dass im Jahr 2025 mindestens 15 Prozent ihrer jährlich verkauften Wagen Elektroautos sein müssen.“ Bezogen auf Deutschland entspräche dies gemessen an heutigen Zulassungszahlen 450.000 Elektroautos pro Jahr. „Im Vergleich zum immer wieder diskutierten Zulassungsverbot ist eine Absatzvorgabe ein deutliches besseres Instrument“, so Busch.
Ladestrom-Abrechnung erleichtern
Aus bne-Sicht müssen zudem die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Anbieter einfache und günstige Elektromobilitätsangebote für die Kunden entwickeln können. „Viele Prozesse etwa bei der Abrechnung von Ladevorgängen sind zu kompliziert und machen die Verfahren unnötig teuer“, betont Busch. Es müssen unterschiedliche Tarife zum Laden möglich und diese etwa mit dem normalen Stromliefervertrag für zu Hause kombinierbar sein. „Roaming-Plattformen sollten flächendeckend und ohne überzogene Zusatzkosten dafür genutzt werden, öffentliche Ladepunkte in eine Flatrate oder einen privaten Liefervertrag einzubinden.“
Elektroautos können in Zukunft einen Zusatznutzen bringen, wenn die Antriebsbatterien als Flexibilitätsquelle eingesetzt werden. „Die Speicherkapazität von Elektroautos einzusetzen ist sinnvoll und kann dem Eigentümer sogar noch einen Zusatzerlös bescheren. Noch fehlen aber technische Standards für das Ansteuern der Batterien“, sagt Busch.
Öffentliche Ladeinfrastruktur
Beim Thema öffentliche Ladeinfrastruktur empfiehlt der bne in seinem Grundsatzpapier, eine Basisversorgung mit Ladesäulen an Hauptfernstraßen und in ländlichen aufzubauen. Der Fokus sollte dabei auf dem Schnellladen liegen, um Wartezeiten zu vermeiden und die Akzeptanz beim Nutzer zu erhöhen. „Wir unterstützen zudem das Bestreben des Bundesrates, den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mietshäuern und Wohneigentümergemeinschaften zu erleichtern“, so Busch. Kritisch sieht der bne weiterhin die Zielrichtung der Ladesäulenverordnung, die den Aufbau von Ladesäulen im halböffentlichen Raum, etwa an Supermärkten, unnötig verkompliziert.
Angesichts der vielen energiewirtschaftlichen Prozesse und Regeln, die es anzupassen gilt, um die Elektromobilität voranzubringen, schlägt der bne einen Grün- und Weißbuchprozess analog den Verfahren zum Strommarkt 2.0 vor. „Mit einem solchen Prozess könnte die Bundesregierung unter Beweis stellen, dass sie das selbst formulierte Ziel, Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu entwickeln, ernst nimmt“, betont bne-Geschäftsführer Busch.
Das Grundsatzpapier Elektromobilität des bne finden Sie hier.