Die neue Regelung sieht eine schrittweise und am Marktzuwachs orientierte Reduzierung der Solarstromförderung vor. Dadurch wird eine langfristige Begrenzung der EEG-Umlage zur Markteinführung der Solarstromtechnologie auf rund 2 Cent je Kilowattstunde ermöglicht. Damit macht die Solarstromumlage gleichbleibend etwa 8 Prozent vom Verbraucherstrompreis aus (siehe Grafik). Der Anteil von Solarenergie an der Stromerzeugung in Deutschland soll von rund 3 Prozent in diesem Jahr auf rund 10 Prozent im Jahr 2020 gesteigert werden.
Berechnungsgrundlage für die mögliche Förderkürzung ist die Entwicklung der Nachfrage nach Photovoltaik(PV)-Anlagen in den Monaten März bis Mai. Auf Basis dieses Zeitraums wird die Entwicklung für das Gesamtjahr prognostiziert. Im Falle eines sehr starken Marktes wird ein Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli vorgezogen. Wenn die Prognose einen Zubau von weniger als 3,5 GWp für 2011 erwarten lässt, erfolgt die Anpassung der Fördersätze erst zum Jahresanfang 2012. Cramer: "Unsere PV-Roadmap und die Anpassung der Solarstromförderung werden zu einer weiterhin hohen Akzeptanz der Bevölkerung für Solarenergie beitragen. So kann sich Solarenergie auch zukünftig zu einer wichtigen Säule der Energieversorgung entwickeln, die Wertschöpfung im eigenen Lande generiert. Allein über 130.000 Jobs hat die PV-Branche inzwischen in Deutschland geschaffen."
Die jüngste Förderänderung findet im Rahmen des Europaanpassungsgesetzes Erneuerbare Energie (EAG EE) statt und wird voraussichtlich am 18. März den Bundesrat passieren.