"Ebenerdige Photovoltaik-Anlagen verringern den Netzausbaubedarf und beschleunigen so die Energiewende zu konkurrenzfähigen Kosten", betont Stephan Hansen, Geschäftsführer First Solar Deutschland. "Unsere Gespräche mit Landwirten und Kommunen zeigen, dass ein großes Interesse besteht, auf ertragsschwachen Flächen das Sonnenlicht zu ernten."
Die Förderfähigkeit neuer ebenerdig errichteter Solarparks ist gegenwärtig weitgehend auf sogenannte Konversionsflächen wie Mülldeponien und Militärgelände beschränkt. Diese werden derzeit mit 21 Cent pro Kilowattstunde gefördert. Zum Vergleich: Solaranlagen auf Gebäuden erhalten eine Vergütung von 25 bis 28 Cent pro Kilowattstunde. "Weil die Förderung jedes Jahr weiter sinkt, werden Freiflächen-Anlagen bereits in aller Kürze günstiger Strom produzieren als Offshore-Windanlagen", prognostiziert Matthias Willenbacher, Vorstand der juwi-Gruppe. "Und ohne dass dafür teure und schwer umzusetzende Hochspannungstrassen von der Küste bis zu den Alpen gebaut werden müssen."
Das Potenzial für Freiflächen-Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist in Deutschland gewaltig - theoretisch stehen insgesamt 12 Millionen Hektar Ackerfläche in der Bundesrepublik zur Verfügung. Bisher sind 2500 Hektar Ackerfläche mit Photovoltaik belegt. Selbst bei einem starken Ausbau der Solarenergie in den nächsten Jahren bleibt der Flächenbedarf mit maximal 40.000 Hektar bescheiden. Dies entspricht lediglich 0,3 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Zum Vergleich: Derzeit werden auf rund 650.000 Hektar Fläche Energiepflanzen angebaut.
Zwischen einem und vier Hektar Fläche werden benötigt, um ein Megawatt Sonnenstrom-Leistung zu erzeugen, je nach Art der verwendeten Solarmodule und des Neigungswinkels. "Freiflächenanlagen sind besonders kosteneffizient", betont Klaus Gehrlicher, Vorstandsvorsitzender Gehrlicher Solar AG. "Es wäre schade, wenn dieses riesige Potenzial für die Energiewende ungenutzt bliebe. Zumal Freiflächen-Anlagen die Demokratisierung der Stromversorgung fördern."
Bis 2010 galt als Voraussetzung für die Errichtung einer förderungsfähigen Freiflächen-Anlage: Die Ackerfläche muss drei Jahre zuvor noch landwirtschaftlich genutzt worden sein. Untersuchungen zeigen, dass Solarparks zu einer wesentlichen Belebung der Pflanzen- und Tierwelt auf vormals intensiv genutzten Ackerflächen führen.