Jahrzehntelang haben die Betreiber der Stromnetze vorgeschrieben, dass Solarstromanlagen einheitlich bei einer Frequenz von 50,2 Hertz (Hz) abgeschaltet werden müssen. Mit einer von der Branche vorgeschlagenen Lösung wird dieses Problem jetzt entschärft, bis eine neue Norm in Kraft tritt. Mayer: "Wir haben schon seit Jahren darauf gedrängt, dass diese Regelung aufgehoben wird, da sie der Rolle von Solarstrom bei der Energieversorgung nicht gerecht wird. Diese von den Netzbetreibern festgelegte, starre Abschaltgrenze stammt aus einer Zeit, als sie der Photovoltaik nur einen vernachlässigbar geringen Anteil der Stromproduktion zugetraut haben." Inzwischen seien über 17,5 Gigawatt Solarstrom am deutschen Netz angeschlossen, Photovoltaik müsse daher aktiv in das Netzmanagement einbezogen werden.
Die Solarbranche hat bereits reagiert: Größere Photovoltaik-Anlagen am Mittelspannungsnetz werden schon länger mit intelligenter Regelungs- und Systemdienstleistungstechnik installiert. Ab Mai 2011 liefern mindestens zehn Hersteller von Photovoltaik-Wechselrichtern ihre Produkte freiwillig ab Werk mit angepasster Überfrequenzabschaltung aus. Wechselrichter sind Geräte, die von Solarzellen erzeugten Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom umwandeln, Anlagen steuern und überwachen und die Verbindung zum Stromnetz herstellen.
Bereits 2010 hatte die Branche eine Lösung angeboten. Diese sollte vermeiden, dass neu installierte Anlagen weiterhin von dieser nicht mehr zeitgemäßen Regelung betroffen sind. Der BSW-Solar begrüßt daher ausdrücklich die jetzt gültige Lösung zur Überfrequenzabschaltung vom FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb im Verband der Elektrotechnik - VDE). Diese gilt in Form eines technischen Hinweises, bis die VDE/FNN-Anwendungsregel "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" verbindlich wird. Das ist voraussichtlich Januar 2012 der Fall. Die Lösung sieht eine variable, herstellerseitige Einstellung der Überfrequenzabschaltung zwischen 50,3 Hz und 51,5 Hz vor. "Damit wollen wir uns unserer Verantwortung für die Netzstabilität stellen und die Voraussetzung für die Integration großer Solarstrom-Leistung am Netz schaffen", so Mayer.
Gemeinsam mit einem Übertragungsnetzbetreiber und in enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium hat der BSW-Solar ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, in welchem Umfang eine Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen ab 2012 notwendig ist. Das bedeutet, es wird ermittelt, bei welchen Geräten die Umrüstung tatsächlich sinnvoll ist. Dies wird abhängig von dem Alter und der Größe der Anlage sein. "Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um eine Rückrufaktion für Wechselrichter. Die Geräte sind stets nach den aktuellen Vorschriften der Netzbetreiber eingestellt und ausgeliefert worden ", stellt Bernd Engel , Sprecher des Arbeitskreises Netzfragen im BSW-Solar, klar. Photovoltaik-Anlagen, die ab Herbst 2009 an das Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, sind ohnehin nicht betroffen.
Ebenfalls Gegenstand der Untersuchung ist, welchen technischen und finanziellen Aufwand dies nach sich zieht. Der BSW setzt sich aktiv dafür ein, dass dabei die Prinzipien des Bestandschutzes und der Investitionssicherheit berücksichtigt werden.