Die europäische Druckgeräterichtlinie fordert für Druckgeräte mit mehr als 0,5 bar Betriebsdruck je nach Einstufung unter anderem hydrostatische Druckfestigkeits- und Dichtigkeitsprüfungen. Das bvfa-Positionspapier erläutert, welche Prüfverfahren für welchen Anlagentyp zum Konformitätsnachweis notwendig sind. Dabei kommt es vor allem darauf an, ob Rohrleitungen mit herstellerseitig geprüften Bauteilen lediglich zusammengefügt oder zum Beispiel durch Schweißen auf der Baustelle hergestellt werden. Berücksichtigt werden auch offene Löschrohrleitungen mit einem Betriebsdruck von 60 bar sowie alternative Prüfverfahren, wenn hydrostatische Druckversuche nachteilig oder nicht durchführbar sind. Das Positionspapier steht auf www.bvfa.de unter Publikationen/Fachinformationen zum kostenlosen Download bereit.
Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU gilt für Herstellung, Auslegung und Konformitätsbewertung von Baugruppen und Druckgeräten mit einem Druck von mehr als 0,5 bar. Eine Baugruppe ist hierbei als Einheit mehrerer Druckgeräte zu sehen, die zusammengebaut von einem Hersteller in Umlauf gebracht wird. Sie kann entweder direkt verwendet werden oder auch nur als Unterbaugruppe zum Einbau in eine noch größere Baugruppe dienen. Zu den großen und komplexen Baugruppen zählen neben Gaslöschanlagen beispielsweise Kälteanlagen, während Feuerlöscher zu den eher einfachen Komponenten gehören. Druckgeräte sind Druckbehälter, Dampfkessel, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile.