Die Regelung zur Zerlegung der Gewerbsteuer im Jahressteuergesetz war notwendig geworden, weil ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. April 2007 den Ausbau der Windenergie auf lokaler Ebene erschwerte. Als Folge dieses BFH-Urteils forderten zahlreiche Kommunen, in der der Betreiber der Windenergieanlagen seinen Firmensitz hatte, die Gewerbsteuereinnahmen ausschließlich für sich ein. Die Standortgemeinden gingen hingegen zunehmend leer aus. Für viele Kommunen fehlte deshalb ein Anreiz, sich für die Ansiedlung von modernen Windenergieanlagen in den Gemeinden aktiv einzusetzen. Und ohne die aktive Unterstützung der Kommunen für den Ausbau der Windenergie laufen die Klimaschutzziele der Bundesregierung zwangsläufig ins Leere.
"Der Deutsche Bundestag hat heute einen wichtigen Schritt für den Klimaschutz in Deutschland getan. Zusammen mit dem Inkrafttreten des EEG zum 1. Januar 2009 stimmen jetzt die Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergie. Nun stehen die Bundesländer in der Pflicht, die Klimaschutzvorgaben der Bundesregierung auf Länderebene umzusetzen. Notwendig sind Energiekonzepte der Länder mit ambitionierten Ausbauzielen für die Windenergie sowie der Ausbau der regionalen Verteilnetze der 110 Kilovolt-Ebene mit Erdkabeln", betonte Albers. "Nur so kommt der umweltfreundliche Windstrom auch zu den Verbrauchern."