Doch wie genau funktioniert dieses Programm? Und warum nutzen es so wenige Unternehmen bisher?
In unserem Artikel haben wir die fünf brennendsten Fragen rund um dieses Thema ausgewählt. Erfahren Sie, wer von der Forschungszulage profitiert und welche Verbesserungen durch das Wachstumschancengesetz umgesetzt wurden. Außerdem erhalten Sie Informationen über die Bescheinigung und den Antragsprozess sowie über die Erfolgsquoten mit und ohne Beratungspartner.
Verpassen Sie nicht die Chance, Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu beschleunigen und Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen. Weitere FAQs finden Sie hier.
1. Wer profitiert von der Forschungszulage?
Die Forschungszulage steht Unternehmen jeglicher Größe offen, ohne Mindest- oder Höchstgrenzen in Bezug auf Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Bilanzsumme. Sowohl KMU als auch große Unternehmen und Konzerne können davon profitieren. Im Gegensatz zu klassischen KMU-Förderinstrumenten, die auf Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern beschränkt sind, ist die Forschungszulage für alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland zugänglich. Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen können die Zulage jedoch nicht beantragen. Die Antragsberechtigung basiert auf der Steuerpflicht des Unternehmens nach dem Einkommens- oder Körperschaftssteuergesetz. Dabei können Unternehmen jeder Rechtsform, einschließlich Einzelunternehmer und Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrem Gründungsdatum oder ihrer Betriebsdauer, die Forschungszulage nutzen.
2. Welche Verbesserungen beinhaltet das Wachstumschancengesetz?
Das Wachstumschancengesetz markiert einen entscheidenden Schritt zur Förderung von Forschung und Entwicklung (F&E) in Deutschland. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Verbesserungen schafft dieses Gesetz ein förderliches Umfeld für Unternehmen, um in innovative Projekte zu investieren und so ihr Wachstumspotenzial zu maximieren. Im Folgenden werden die wichtigsten Verbesserungen, die das Gesetz mit sich bringt, näher erläutert:
- Die maximale Bemessungsgrundlage wurde entfristet und von bisher 4 Mio. € auf 10 Mio. € ab dem Tag der Gesetzesverkündung angehoben.
- Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde der Fördersatz von 25% auf von 35% erhöht.
- Zukünftig werden neben den förderfähigen Personalkosten auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, welche im Rahmen des F&E-Vorhabens verwendet sind, gefördert.
- Der Fördersatz für Auftragsforschung wurde von 15% auf 17,5% (bzw. KMU auf 24,5%) erhöht.
- Einzelunternehmer konnten bisher 40 Euro pro Stunde für ihre Eigenleistung abrechnen. Dieser Stundensatz wurde auf 70 Euro pro Stunde erhöht, bei maximal 40 Stunden pro Woche. Analog gilt die Verbesserung auch für die Eigenleistungen von Mitunternehmern.
Bei einem Fördersatz von 25% steigt Ihre maximale Förderung somit auf bis zu 2,5 Mio EUR/Jahr.
3. Was wird von der Bescheinigungsstelle geprüft?
Die Bescheinigungsstelle (BSFZ) überprüft grundlegend, ob es sich bei dem dargestellten Vorhaben um ein F&E-Vorhaben im Sinne des § 2 Abs. 1 bis 3 FZulG handelt. Hierbei bedient sich die Bescheinigungsstelle einheitlicher Maßstäbe zur Beurteilung der F&E-Vorhaben. Hierzu wird auf die Kommissionsmitteilung „Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01)“ verwiesen, da das Forschungszulagengesetz unter die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fällt.
Die geförderten F&E-Vorhaben müssen einer der drei Kategorien zuzuordnen sein:
- Grundlagenforschung,
- industrielle Forschung,
- oder experimentelle Entwicklung.
4. Wie kann die Forschungszulage beantragt werden?
Die Beantragung und Gewährung sind in zwei Schritte unterteilt.
- Beantragung der Bescheinigung
- Beantragung der Forschungszulage
5. Wie hoch ist die Erfolgsquote?
Die Chancen auf Förderung sind bei der Forschungszulage deutlich höher als bei anderen Programmen. Gemäß einer Studie des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH beträgt die Erfolgsquote von Anträgen 74 %. Dank der Beratung durch Busuttil & Company erreichen unsere Mandanten eine Erfolgsquote von 97 % bei ihren Anträgen.
Lassen Sie sich nicht von bürokratischen Hürden abschrecken. Wir führen Sie mit Expertise und jahrzehntelanger Erfahrung reibungslos durch den Antragsprozess, damit Sie das volle Förderpotenzial nutzen können.