Am Freitag, den 5. Juli 2024, haben Bundeskanzler Scholz, Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesfinanzminister Lindner einen Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 und den Finanzplan bis 2028 vorgestellt. Darüber hinaus soll mit Hilfe einer umfassenden Wachstumsinitiative dem Wirtschaftswachstum zusätzlicher Antrieb verliehen werden.
Die vorgestellte Wachstumsinitiative beinhaltet unter anderem eine erneute Ausweitung der Forschungszulage. Statt der bisherigen 10 Millionen Euro, soll die Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro erhöht werden, wodurch der Fördersatz für große Unternehmen auf bis zu 3 Mio. Euro und für KMU auf bis zu 4,2 Millionen Euro steigt.
Wachstumsinitiative mit Verbesserungen der Forschungszulage
Schätzungen zufolge beträgt das Potenzialwachstum der deutschen Wirtschaft in den kommenden zehn Jahren lediglich etwa einen halben Prozentpunkt.
Um der wirtschaftlichen Entwicklungen neue Impulse zu verleihen und Anreize für Investitionen deutscher Unternehmen zu setzen, wurde sich mit der Wachstumsinitiative auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und somit der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden. So stehen neben der Ausweitung der Forschungszulage steuerliche Entlastungen für Bürger und Unternehmen auf der Agenda.
Welche Änderungen sind für die Forschungszulage geplant?
Konkret soll die Forschungszulage im Rahmen der beschlossenen Wachstumsinitiative wie folgt verbessert werden:
- Die Bemessungsgrundlage wird auf 12 Millionen Euro erhöht.
- Damit erhöht sich die maximale Förderung pro Jahr auf bis zu 3 Millionen Euro und für KMU sogar auf bis zu 4,2 Millionen Euro.
Diese positiven Entwicklungen waren ursprünglich bereits im ersten Entwurf zum Wachstumschancengesetz Ende 2023 vorgesehen. Zuletzt wurde die maximale Bemessungsgrundlage zum 28.03.2024 von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro erhöht.
Vorteile durch Verbesserungen der Forschungszulage
Eine erneute Verbesserung der Forschungszulage bietet Unternehmen eine höhere finanzielle Entlastung und damit erweiterten Handlungsspielraum bei Ihren FuE-Vorhaben. Eine erhöhte Bemessungsgrundlage der Forschungszulage bedeutet, dass Sie einen größeren Teil Ihrer Aufwendungen für Forschung und Entwicklung steuerlich geltend machen können.
Dadurch profitieren hingegen weniger kleine und mittelgroße, sondern eher größere Unternehmen, die gewisse Summen in FuE-Tätigkeiten investieren können. Denn ab einem Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro zählt man per Definition bereits nicht mehr als KMU, weshalb der zusätzliche Fördersatz in Höhe von 10% entfällt.
Gesteigerte finanzielle Unterstützung kann dabei zu einer langfristig stärkeren Innovationskraft führen. Dadurch können Unternehmen, die in FuE-Vorhaben investieren, Ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, was wiederum positive Effekte auf die Positionierung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im globalen Vergleich hat.
Welches Ziel verfolgen die Maßnahmen der Wachstumsinitiative?
Mit den Maßnahmen stellt die Bundesregierung die Weichen zur Stärkung der wirtschaftlichen Dynamik. Die geplanten Verbesserungen der Forschungszulage erhöhen den Anreiz Investitionen in zukunftsfähige Aktivitäten zu tätigen und stärken die Bedeutung der Forschungszulage als attraktives Fördermittel.
Insgesamt soll das Land dadurch in Zukunft sicherer, wettbewerbsfähiger und zukunftsfähiger ausgerichtet werden. Zu den vorgestellten Prioritäten im Rahmen des Haushalts 2025 gehören unter anderem eine ausgeweitete Sicherheitspolitik, erhöhter gesellschaftlicher Zusammenhalt, ambitionierter Klimaschutz sowie mehr wirtschaftliches Wachstum und steuerliche Entlastungen für Privatpersonen und Unternehmen.
Weiterführende Informationen zur Wachstumsinitiative finden Sie auf der Website der Bundesregierung.
Ausblick
Laut Angaben der Bundesregierung sollen die in diesem Paket enthaltenen Maßnahmen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Sie umfassen Ausgaben in Höhe von 481 Milliarden Euro.
Die Wachstumsinitiative mit den geplanten Verbesserungen der Forschungszulage wurde am 17. Juli 2024, gemeinsam mit dem Haushalt 2025, im Kabinett beschlossen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im September darüber beraten. Der Beschluss des Etats ist für das Jahresende geplant.
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