Das BEHG ist nach europäischem Vorbild, dem EU-Emission Trading Scheme (EU-ETS), angelegt und soll den übermäßigen Ausstoß von klimaschädlichen Gasen bepreisen. Im Gegensatz zum BEHG berücksichtigt das EU-ETS jedoch energieintensive Branchen mit einer Ausnahmeregelung, damit eine Abwanderung des jeweiligen Sektors in dritte Länder mit niedrigeren Umweltstandards vermieden wird. Für die deutsche Gesetzgebung fehlt allerdings eine solche Liste.
Der Alleingang der Bundesregierung mit Blick auf das BEHG in der geplanten Form ist für die mittelständischen Unternehmen nicht nur wirtschaftlich brandgefährlich, sondern auch ökologisch mehr als fraglich. Unrentable Produktionsbedingungen in Deutschland drohen zu einer Massenabwanderung der betroffenen Unternehmen in Länder mit ausgewogeneren Naturschutzkriterien zu führen.