Im Streit um überhöhte Bearbeitungsgebühren erlässt das Landgericht Berlin keine einstweilige Verfügung gegen das Maut-Unternehmen Toll Collect: Dies war schon am 29.2.2023 klar, als der vorsitzende Richter diese Entscheidung in der mündlichen Verhandlung bekannt gab. Nun liegt den Anwälten von Camion Pro e.V. die Urteilsbegründung vor. Der Antrag von Camion Pro e.V. auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde demnach mit folgenden Begründungen zurückgewiesen Zum einen sei die Angelegenheit nicht von ausreichender wettbewerblicher Relevanz, um missbrauchsrechtliche Unterlassungsansprüche nach dem GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) begründen zu können. Zum anderen würde es an der Eilbedürftigkeit fehlen, sodass einstweiliger Rechtsschutz nicht zur Verfügung stehe.
Weiter ist offen, ob das Vorgehen von Toll Collect rechtens ist.
Das Landgericht Berlin trifft damit keine Sachentscheidung, sodass immer noch ungeklärt ist, ob das Verhalten der Toll Collect GmbH in Bezug auf die Bereitstellung von Zweitausfertigungen der Mautaufstellungen im Einklang mit den Gesetzen steht.
Camion Pro e.V. erachtet es weiterhin für nicht rechtens, dass die Toll Collect GmbH für die Bereitstellung von Zweitausfertigungen der Mautaufstellung für ein Jahr sage und schreibe 60 Euro, von den Mautkunden verlangt. Diese Kosten stehen in keinem Verhältnis zu dem (allenfalls marginalen) Aufwand, der mit der Bereitstellung dieser Mautaufstellungen einhergeht.
Aus der Zeit gefallen
„In Zeiten, in denen Politik, Gesellschaft und Wirtschaft einen Abbau von Bürokratie fordern und Unternehmen unter immensem Kostendruck stehen, erscheint dies vollkommen unverständlich: Eine Behörde zieht Kunden, die durch fehlerhafte Kostenrechnungen der Behörde geschädigt wurden, bei der „Schadensbehebung“ noch weiteres Geld aus der Tasche und baut unnötige bürokratische Hürden auf. ärgert sich Andreas Mossyrsch, Vorstand von Camion Pro e.V.
Kritische Kunden werden nicht entschädigt? Geschäftsgebaren nach Gutsherrenart? Camion Pro streitet weiter
Hinzu kommt, dass die Toll Collect GmbH für Sachkritik in dieser Angelegenheit nicht zugänglich war. Vielmehr reagierte Toll Collect auf die kritischen Nachfragen der Camion Pro Anwälte mit der Ankündigung:
„Dann werde eben gegenüber Mitgliedern von Camion Pro e.V überhaupt keine Zweitausfertigungen mehr bereitgestellt“. So Toll Collekt zum Anwalt des Berufsverbands!
„Das sind Geschäftsgebaren nach Gutsherrenart. Das Staatsunternehmen Toll Collect scheint aus der Zeit gefallen zu sein“ so Andreas Mossyrsch, weiter.
Camion Pro e.V verklagt Toll Collect vor dem Amtsgericht Berlin.
Camion Pro e.V wird in dieser Sache keinesfalls die Segel streichen und wird jetzt stellvertretend für seine Mitglieder, Klage beim Amtsgericht Berlin einreichen.
„Es geht ums Prinzip“ und Camion Pro e.V. fühlt sich einer satzungsmäßigen Aufgabe verpflichtet, sich schützend vor die Unternehmen der Transportbranche zu stellen“. So sagt Mossyrsch: „Es kann und darf nicht sein, dass ein Staatsunternehmen nach Belieben und ohne Rechenschaftspflicht die abhängigen Mautkunden mit maßlos überhöhten Bearbeitungsgebühren zur Kasse bittet.