Im März 2022 entschied das Landgericht Berlin, dass der Handel an sich zwar gegen das Betäubungsmittelgesetz verstieß, den Angeklagten aber kein strafrechtliches Fehlverhalten nachgewiesen werden konnte, da diese ihr illegales Handeln weder erkannten noch fahrlässig verkannten. Daraus folgte entsprechend der Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft ging daraufhin in Revision - mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am 16.01.2023 nun nämlich das Urteil (Freispruch) auf, da im Verfahren einige wichtige Punkte nicht beleuchtet wurden. So wurde beispielsweise nicht ausreichend auf das persönliche Verhältnis und eventuelle Vorstrafen der Angeklagten eingegangen. Nach Auffassung des BGH hätte man hier ggf. zu dem Ergebnis kommen können, dass die beteiligten Personen durchaus um die strafrechtliche Relevanz ihres Handeln wissen konnten oder gar wussten.
Eine Strafkammer des Landgerichts Berlin soll nun erneut über den Fall verhandeln.
Quelle: https://cannatrust.eu/wiki/bgh-revidiert-freispruch/