Die Förderung erfolgt über von der Bundesregierung deutlich zinsverbilligte Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Wer kein Darlehen benötigt, kann stattdessen jetzt auch einen Investitionszuschuß erhalten. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen. Für die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau erhält der Eigentümer einen Zuschuß in Höhe von zehn Prozent der Investitionskosten (höchstens 5.000 Euro pro Wohneinheit). Falls die durchgeführten Maßnahmen zu einer Unterschreitung des Neubau-Niveaus von mindestens 30 Prozent führen, gibt es einen Zuschuß in Höhe von 17,5 Prozent der Investitionskosten (höchstens 8.750 Euro pro Wohneinheit).
Auskunft darüber, welche Fördermittel Hausbesitzer für energieeffiziente Renovierungen in Anspruch nehmen können, erhalten Interessierte unter www.daemmoffensive.de und www.kfw-foerderbank.de.