Anfang März 2007 trat daher eine neue Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung in Kraft, derzufolge sich Unternehmen auf verschärfte Anforderungen zum Schutz ihrer Beschäftigten vor Lärm einstellen müssen. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen fallen die tolerierten Lärmgrenzwerte deutlich niedriger aus. Zudem wird der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen seiner Beschäftigten durch Lärm und Vibrationen mittels geeigneter Meßmethoden zu ermitteln und so weit wie möglich zu vermeiden.
Ein gelungenes Beispiel, den Mitarbeitern des TUI Call-Centers in Hannover optimale Arbeitsbedingungen in puncto Raumakustik zu bieten, gelang jetzt mit neu entwickelten Absorberelementen. Die geschäumten Melaminharzplatten sorgen dafür, daß die beim Telefonieren extrem störenden Nachhallzeiten durch eine raumspezifische Schallabsorbtion deutlich verkürzt werden. Fragen Sie Maler- oder Stuckateurmeister nach den neuen CapaCoustic Melapor-Elementen von Caparol.
Bedenkt man, daß Menschen den überwiegenden Teil des Tages am Arbeitsplatz verbringen, müssen Planer, Architekten und nicht zuletzt der ausführende Fachbetrieb Maßnahmen im Blick haben, die gesundheitliche Belastungen vermeiden und im Fall der neuen CapaCoustic Melapor-Elemente sogar eine deutliche Steigerung von Wohlbefinden und Lebensqualität mit sich bringen.