Der Kunde wandte sich an verschiedene namhafte Anbieter, darunter auch die Carl Stahl Süd GmbH Standort Mannheim, um eine neue Krananlage zu erwerben. Jedoch zogen sich alle Anbieter bis auf Carl Stahl aufgrund der technischen Komplexität des Projekts frühzeitig zurück und schienen keine Lösung finden zu können.
In dieser Situation trat die Carl Stahl Süd GmbH Standort Mannheim an die Vetter Krantechnik GmbH aus Haiger heran, um Unterstützung bei der Problemlösung zu erhalten. Nach Besuchen vor Ort kristallisierte sich das Hauptproblem des nicht einhaltbaren Sicherheitsabstands beim Überfahren von Hindernissen wie Maschinen und Büros mit dem Kran heraus. Es gab nur noch einen Platz von ca. 100 mm dazwischen, und auch die Höhe der Fertigungshalle ließ keine größeren Spielräume zu. Die geltenden Sicherheitsvorschriften konnten nicht eingehalten werden, und die Installation eines neuen Krans schien aussichtslos. Es war offensichtlich, dass eine alternative Lösung gefunden werden musste, um die Werkzeuge der Kunststofffertigungsmaschinen weiterhin wechseln zu können.
Verschiedene Lösungsansätze wie Säulen- und Wandschwenkkrane sowie fahrbare Flurkrane wurden in Betracht gezogen, aber aufgrund der beengten Platzverhältnisse verworfen. Schließlich wurde ein Architekt hinzugezogen, um die Möglichkeit einer Dachanhebung zu prüfen. Auch die Option, drei Kranbahnen quer in die Halle einzubauen, wurde diskutiert, erwies sich jedoch als undurchführbar und unpraktisch. Die einzige realisierbare Lösung schien ein Hallenkran zu sein, der entlang der Decke fahren konnte.
Um eine Sonder-Sondergenehmigung zu erhalten, wandte sich die Fa. Eaton Cooper direkt an die Berufsgenossenschaft (BG ETEM) und bat um Unterstützung bei der Problemlösung, bei der Abwicklung der Sonderfreigabe sowie bei der Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts. Die BG besuchte daraufhin die Fa. Eaton Cooper und war positiv überrascht, dass sie bereits im Vorfeld, noch vor Beginn der Montage, hinzugezogen wurde. Die BG begutachtete die Situation, stellte viele Fragen und erkundigte sich bei der Vetter Krantechnik GmbH über die technischen Möglichkeiten. Nach Einreichung eines ausführlichen Sicherheitskonzepts der Fa. Eaton Cooper für die Einzelausnahmegenehmigung von der bestehenden UVV DGUV V52§11, das von der BG und dem Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden musste, erfolgte die offizielle Freigabe am 27. Mai 2022.
Mit der Freigabe begannen die Planung und die Überprüfung der benötigten Maße sowie die Erstellung der Konstruktionszeichnungen durch Vetter Krantechnik. Aufgrund von Corona-bedingten Herausforderungen und den damit verbundenen Preissteigerungen musste das Angebot mehrmals angepasst werden. Glücklicherweise stellte dies für Eaton Cooper kein größeres Problem dar. Nachdem die Zahlungsmodalitäten geklärt und genehmigt waren, konnte der Liefer- und Montagetermin festgelegt werden. Die Bauteile des Krans wurden in der letzten Woche vor Weihnachten 2022 geliefert, gefolgt von der Demontage und Neumontage der Kranbahn und des Krans zwischen den Jahren. Der Abschlusstermin, einschließlich der Abnahme, wurde bis spätestens 11. Januar 2023 festgelegt.
Die Produktionshalle bei der Fa. Eaton Cooper war mit Maschinen zugestellt, welche für den Umbau nicht versetzt werden konnten, was die Arbeiten erheblich erschwerte. Dank der intensiven Zusammenarbeit der Eaton Cooper Instandhaltungsabteilung mit der Firma GoKran, die bereit war, die Montage zu diesem Zeitpunkt durchzuführen, konnte auch diese letzte Hürde erfolgreich überwunden und der gesamte Umbau innerhalb von 2 Wochen durchgeführt werden. Nach der Einrichtung der Umfahrsteuerung erfolgte dann am 11. Januar 2023 die erfolgreiche Abnahmeprüfung.
Der Kran erfüllt alle Anforderungen und wird von Eaton Cooper uneingeschränkt genutzt.