Facebook ist das derzeit größte soziale Netzwerk, das Anfang Oktober 2012 in Deutschland knapp 24.000.000 aktive Nutzer verzeichnete. Aktive User bedeutet, dass sich diese innerhalb der letzten 30 Tage dort angemeldet und interagiert haben. Weltweit zählt die Plattform ca. 900 Millionen registrierte Nutzer. Übertragen auf die physikalische Welt wäre Facebook damit das drittgrößte Land der Erde.
Welche Gefahren in der Social Media-Welt lauern
Social Networks wie Facebook, aber auch XING, Twitter & Co. sowie Foren, Wikis und Blogs sind ein öffentlicher Raum, der oft unbedacht betreten wird. Basierend auf einer Studie der Hochschule Augsburg und des Bayrischen Landesamts für Verfassungsschutz sind die wesentlichen Gefahren in Social Networks:
- Verstoß gegen Datenschutz und Verschwiegenheitspflichten
- Überlastung des IT-Netzwerkes
- Verbreitung von Viren und Malware
- Verlust von Produktivität
- Missachtung von geltendem Recht
- Verlust von Ansehen/Imageschäden
- Belästigungen und Mobbing über soziale Netze
- Überwachung von Mitarbeitern durch externe Personen
Klare Richtlinien - Sicherheit für Unternehmen und Mitarbeiter
Um diesen Gefahrenquellen zu entgehen, entwickelt CARMAO Unternehmens-Guidelines, die den Handlungsspielraum sowie Verhaltenskodex in sozialen Netzwerken, Foren und Blogs definieren. Die häufigste Problematik, die sich in Unternehmen ergibt, ist dabei der Konflikt zwischen privaten und geschäftlichen Interessen. Auch hierfür gilt es, klare Richtlinien aufzustellen, um Mitarbeitern und Unternehmen eine Leitlinie zu geben und im Streitfall auf der sicheren Seite zu sein.
Damit Beruf und Privates nicht in Konflikt geraten
Die Regeln sollten dabei zwischen Mitarbeitern mit und ohne dienstlichen Bezug zu sozialen Medien differenzieren. Jedoch trifft grundsätzlich auf alle Beteiligten zu, dass sie bei jeglichen Postings das Ansehen und die Informationswerte des Unternehmens wahren. Damit einhergehend ist es sinnvoll, die Nutzungs- und Urheberrechtsbestimmungen zu lesen sowie die Voreinstellungen zu prüfen. Bei privater Nutzung sollten die Mitarbeiter von der Nennung des Arbeitgebers und der Verwendung des Logos oder Schriftzuges absehen. Außerdem sind Aktivitäten, die die Produktivität des Mitarbeiters oder das geistige Eigentum Dritter gefährden, in den Richtlinien zu definieren.
Mitarbeiter mit dienstlicher Nutzung der sozialen Medien sollten sich öffentlich identifizierbar machen und angemessen bzgl. der Angaben und Fotos agieren. Ein respektvoller Umgang mit Kunden, Kollegen etc. ist dabei genauso unabdingbar wie die Einhaltung der Neutralität hinsichtlich Meinungsäußerungen - stattdessen sind fachliche Inhalte gefragt. Werden Erkenntnisse der Arbeit veröffentlicht, ist es empfehlenswert, im Vorfeld einen Disclaimer zu definieren. Vertrauliche Inhalte des Unternehmens dürfen nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
"Dies sind nur einige Hinweise, welche Aspekte es in jedem Fall zu beachten gilt, wenn Richtlinien erstellt werden, die den Umgang mit Social Networks regeln. Es empfiehlt sich, im Vorfeld eine individuelle Risikobewertung und Zieldefinition durchzuführen, um hieraus schließlich sinnvolle Guidelines abzuleiten", erklärt Ulrich Heun, Geschäftsführer und CEO der CARMAO GmbH.
Weitere Informationen unter: http://www.carmao.de/...