Antworten auf diese und weitere Fragen zur Nutzung von Cloudlösungen gaben der Gastreferent Prof. Dr. Dirk Pawlaszczyk von der Hochschule Mittweida und die Mitarbeiter der CBS Information Technologies AG beim IT-After Work am 7. Februar 2018.
Im Fokus der Veranstaltung stand auch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU, die am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird. Sie bringt für deutsche Unternehmen einige Änderungen mit sich.
Cloud Computing ermöglicht es den Nutzern, über ein Netzwerk immer und überall auf die gespeicherten Daten zugreifen zu können. So können mehrere Teammitglieder zeitgleich mit unterschiedlichen Geräten auf die Daten zugreifen, was die Zusammenarbeit vereinfacht. Außerdem sind die Daten vor Verlust geschützt. Der Cloud-Dienstleister sichert die Verfügbarkeit und erstellt automatische Backups.
Für Datenschutzfragen sind allerdings die Nutzer selbst verantwortlich. Grundsätzlich müssen alle Unternehmen bei der Speicherung von personenbezogenen Daten besonderes Augenmerk auf den Datenschutz legen. Eine Zertifizierung gibt hier Sicherheit und hilft bei der Auswahl eines geeigneten Cloud-Anbieters.
Mit der zertifizierten Microsoft Cloud Deutschland, die treuhänderisch durch T-Systems verwaltet wird, erfüllt Microsoft die hohen deutschen Datenschutzstandards. Die Business-Kunden der Microsoft Cloud erhalten die Zusicherung, dass ihre Daten ausschließlich auf deutschen Servern gespeichert werden und vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Ihnen stehen folgende Dienste zur Verfügung: Die Plattform Microsoft Azure Deutschland, Office 365 Deutschland und die Kundenmanagement-Software Dynamics 365.
Als Microsoft Gold Certified Partner berät Sie das Team der CBS Information Technologies AG umfassend und persönlich zur sicheren Nutzung von Cloud Computing.
Sie können gern Informationsmaterial oder einen Beratungstermin über das Kontaktformular anfordern.