Kurz vor der Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 bieten viele eBay-Verkäufer ihre Waren noch als 16%-Schnäppchen an - und bringen sich damit unter Umständen selbst in Schwierigkeiten. Pascal Finette, Experte für Online-Marketing und Vice President von ChannelAdvisor Deutschland, weist darauf hin, dass sich der gültige Mehrwertsteuersatz nicht nach dem Datum der Rechnungsstellung richtet, sondern ausschließlich nach dem Datum der Lieferung. Wer Artikel also vor dem Jahreswechsel verkauft, sie aber erst
2007 ausliefern kann, muss den höheren Steuersatz von 19% verwenden.
Da bei eBay-Auktionen Vorkasse üblich ist, können die Verkäufer nicht tagesgenau steuern, wann Zahlungseingang und Lieferung erfolgen. Außerdem sind die Logistik-Unternehmen zum Jahresende oft überlastet. Kann die Auslieferung der Waren erst im Januar erfolgen, wird jedoch bereits die höhere Mehrwertsteuer fällig. Der höhere Preis wird sich aber nachträglich in der Regel beim Käufer nicht durchsetzen lassen.
"Dann muss der Verkäufer die Differenz aus eigener Tasche bezahlen", erläutert Finette. "Manches knapp kalkulierte Weihnachtsgeschäft wird so zu einem Verlustgeschäft. Wer hier sicher gehen will, sollte die Mehrwertsteuererhöhung rechtzeitig in seine Kalkulation aufnehmen - oder ab Mitte Dezember seine Verkaufsaktivitäten einstellen."
Man sollte laut Finette keinesfalls darauf hoffen, dass das Finanzamt das tatsächliche Lieferdatum von Auktions-Verkäufen nicht sehr genau feststellen könne. "Hier sind manche Anbieter erstaunlich naiv", bemerkt Finette.
"Spätestens bei der nächsten Steuerprüfung folgt dann das böse Erwachen."
Diese Presseinformation kann auch unter www.pr-com.de abgerufen werden.