Aktuell gibt es keine alternative, fluorfreie Substanzklasse, die die geforderten Spezifikationen hinsichtlich Chemikalien-, Blut-, Alkohol- und Ölabweisung in den Anwendungsbereichen Schutzbekleidung, Textilien im Verkehrswesen, Medizintextilien und Umweltfilter erfüllen kann.
Textilien in diesen Anwendungen dienen dem Schutz von Menschenleben und partiell dem Umweltschutz. Deshalb gelten für diese Textilien sehr strenge, teilweise gesetzlich festgelegte Herstellungs- und Prüfvorschriften.
Darüber hinaus wurde bisher entgegen aller Erwartungen keine gesetzliche Anwendungsbeschränkung für FC C6-Chemie in der Textilherstellung erlassen, weder global noch in der EU. Die europäische Union sieht allerdings für die FC C8-Chemie ein generelles Anwendungsverbot ab 30.06.2020 vor, das in bestimmten Anwendungen bis 2022 verlängert werden kann. Dessen ungeachtet, hat die CHT Gruppe in einer klaren Selbstverpflichtung entschieden, aus dieser Substanzklasse, der FC C8-Chemie, bereits zum 31.12.2017 weltweit auszusteigen. Diese Entscheidung wurde als zukunftsweisender Schritt in Übereinstimmung mit dem starken Nachhaltigkeitsengagement von der Geschäftsführung getroffen.
Die klassischen Bekleidungstextilien, Heimtextilien, Sportswear und andere Anwendungssegmente werden wir zukünftig nur noch mit fluorfreien Produkten unseres zeroF Sortiments bedienen. Diese erfüllen schon heute alle Spezifikationen und Marktanforderungen für diese Anwendungsgebiete.
Unabhängig von der aktuellen Entscheidung wird CHT weiterhin seine F&E Aktivitäten intensivieren, um alsbald möglich FC-freie Alternativen für technische Textilanwendungen ermöglichen zu können. Hierin sieht die Unternehmensgruppe den besten Garanten für eine nachhaltige Zukunftsfähigkeit.