Das neue Wärmegesetz verpflichtet Hauseigentümer bei Neubauten zum Klimaschutz: Bauherren müssen den Energiebedarf ihres Hauses für die Raumheizung und das Warmwasser ab sofort anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Diese Forderung kann durch den Einsatz unterschiedlicher Energiequellen wie Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme erfüllt werden. Das Gesetz gilt zusätzlich und parallel zur jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV).
Ersatzweise steht es Hauseigentümern frei, Maßnahmen zu ergreifen, die ähnlich Klima schonend wirken. Dazu zählen Kraft-Wärme-Kopplung, also die Erzeugung von Strom bei gleichzeitiger Wärmenutzung, Dämmmaßnahmen und die Nutzung von Wärme, die aus Nah- oder Fernwärmenetzen kommt.
"Heizkosten im Neubau" ist einer von 13 interaktiven
Energiespar-Ratgebern der Klimaschutzkampagne. Seit Kampagnenstart im Juli 2004 erzielte die Kampagne mit ihren verschiedenen Ratgebern mehr als 2,3 Mio. abgeschlossene Online-Beratungen, die zur Vermeidung von knapp 1,8 Millionen Tonnen CO2 beigetragen haben.