Aufgrund der Rechenschaftspflicht zur Einhaltung der Datenschutz-Grundsätze aber auch durch die erweiterten Betroffenenrechte müssen zahlreiche Unternehmen ihre internen Arbeitsprozesse überprüfen und ggf. anpassen. Mit der richtigen Vorbereitung und der optimalen Umsetzung sieht Jürgen Litz, Geschäftsführer der cobra GmbH, im Datenschutz 2018 jedoch einen Vorteil für die Unternehmen: „Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist nur für diejenigen ein Problem, die sich nicht rechtzeitig auf die Herausforderungen vorbereiten. Sie kann sogar eine neue Chance im Wettbewerb sein.“
Vorbereiten sollten sich wirklich alle Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Denn: Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, dem drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des gesamten, weltweiten Jahresumsatzes.
In enger Zusammenarbeit mit IT-Fachanwälten setzen sich cobra Experten bereits seit 2016 aktiv mit den Anforderungen der EU-DSGVO auseinander. Das Ergebnis ist die Version 2018 DATENSCHUTZ ready, die die Vorgaben der EU-DSGVO besonders komfortabel löst.