Seit dem 1. April 2017 gelten unter anderem die bisherigen Beschränkungen bei der Anspruchsformulierung nicht mehr. So können auch Begriffe wie „Computer-Programm-Produkt“ oder „maschinenlesbares Medium“ künftig zulässig sein. Damit ist ein umfassenderer Schutz von softwarebezogenen Erfindungen möglich. Bei Patenten, die sich auf Geschäftsmethoden beziehen, und bei Nichtigkeitsverfahren sind ebenfalls Erleichterungen zu erwarten. „Diese Änderungen sind ein weiterer Schritt hin zu einem effektiven Schutzrechtssystem in China“, sagt Mathias Karlhuber, Patentanwalt und Partner bei Cohausz & Florack (C&F). „Die Volksrepublik entwickelt sich damit nicht nur zu einem bedeutenden Spieler im Hochtechnologiebereich, sondern wird auch als Standort für Patentverletzungsprozesse immer attraktiver.“
Über weitere Fortschritte Chinas im IP-Bereich und über Geschäftsstrategien für ausländische Unternehmen informiert C&F im Seminar „Spotlight on China“ am 16. Mai 2017 in Düsseldorf. Neben erfahrenen C&F-Patentanwälten, die über die Patentdurchsetzung, Patentstreitigkeiten und den Know-how-Schutz in China informieren, sind externe Referenten aus Recht, Wirtschaft und Wissenschaft vertreten: Susanne Szczesny-Oßing, Aufsichtsratsvorsitzende der EWM AG, Professor Dr. Markus Taube, Experte für ostasiatische Wirtschaftsstudien, Ben Wang, Vizepräsident und Chief Intellectual Property Counsel bei ZTE in den USA und Shengping Yang, Patentanwalt und Partner bei Beyond Attorneys At Law. Sie bringen den Teilnehmern ihre Sicht und ihre Erfahrungen mit dem Schutzrechtssystem Chinas näher. Eine Podiumsdiskussion über Geschäftsinteraktions- und Verhandlungsstrategien in China liefert weiteren wertvollen Input.
Das englischsprachige Seminar „Spotlight on China“ findet statt
am 16. Mai 2017
um 13:00 Uhr
in den Kanzleiräumen von
Cohausz & Florack
Bleichstraße 14
40211 Düsseldorf.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Auch Pressevertreter sind herzlich willkommen. Weitere Infos und Anmeldungen unter www.cohausz-florack.de.