Seit 1. Oktober: Zahnärztliche Videosprechstunden in BEMA aufgenommen
Videosprechstunden und Videofallkonferenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung unterliegen definierten Standards. Die KZBV und der GKV-Spitzenverband haben dazu in einer Vereinbarung Einzelheiten hinsichtlich Qualität und Sicherheit sowie Anforderungen an die technische Umsetzung von Videosprechstunden und die apparative Ausstattung festgelegt. Um das Potential der Telemedizin künftig noch stärker zu nutzen, können Zahnärztinnen und Zahnärzte ab Oktober neue Leistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbringen. Dazu gehören Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsile sowie ein Technikzuschlag. Diese Leistungen wurden nun in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) aufgenommen.
Flexible Arzt-Patienten-Kommunikation
Zu den Anwendungsgebieten von medflex gehören unter anderem:
• Klärung akuter medizinischer Fragen durch asynchrone Kommunikation (zeit- und ortsunabhängig)
• Übermittlung von digitalen medizinischen Dokumenten (Befunde, Laborwerte, Krankheitsbilder, Therapiepläne, etc.)
• Nachsorge und Besprechung von individuellen Patientenfällen
• Videosprechstunden mit Patienten und Videokonsile mit Kollegen
Dabei ist die verschlüsselte, datensichere Übertragung jederzeit gewährleistet. Das Einholen von Zweitmeinungen oder Konsilen zu Patientenfällen, die Übermittlung von Arztbriefen oder die Online-Beratung von Patienten über den medflex-Messenger sind Leistungen, die prinzipiell abgerechnet werden können.