E-Invoicing in Australien
In Australien ist die elektronische Rechnungsstellung sowohl im B2B- als auch im B2G-Bereich nach wie vor freiwillig. Die australische Regierung plant die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung auch für den B2B-Bereich, wobei diese schrittweise in Abhängigkeit der Unternehmensgröße erfolgen soll. Folgende drei Phasen sind vorgesehen:
- Ab 1. Juli 2023 können Unternehmen von großen Auftragnehmern verlangen, ihre Rechnungen elektronisch über das PEPPOL-Netzwerk zu übermitteln. Großunternehmen müssen demnach ab diesem Datum in der Lage sein, elektronische Rechnungen auf Aufforderung im PEPPOL-Format zu senden.
- Ab 1. Juli 2024 können Unternehmen von mittleren Auftragnehmern verlangen, ihre Rechnungen elektronisch über das PEPPOL-Netzwerk zu übermitteln. Mittelständische Unternehmen müssen demnach ab diesem Datum in der Lage sein, elektronische Rechnungen auf Aufforderung im PEPPOL-Format zu senden.
- Ab 1. Juli 2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen im PEPPOL-Format auszutauschen.
Zentrale Regierungsbehörden sind seit März 2022 verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, wenn ihre Lieferanten dieses Format und diesen Übertragungsweg nutzen möchten. Mit anderen Worten: Bei Transaktionen mit öffentlichen Behörden besteht eine Verpflichtung dahingehend, dass eben diese Behörden in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu empfangen. Von Seiten der Regierung wird geschätzt, dass bis Ende 2026 90 % aller Rechnungen an die Zentralregierung in Neuseeland in elektronischer Form gestellt werden wird.
Welche Pflichten gelten in welchen Ländern?
Als Übersicht zu internationalen Best Practices und Lexikon zu den jeweiligen Regelungen beim elektronischen Rechnungsaustausch hat der E-Invoicing-Experte einen E-Invoicing-Atlas zusammengestellt. Zwei Juristen haben diverse Länder einer genauen Prüfung zu Vorschriften unterzogen. Kostenloser Download unter: https://www.comarch.de/...