Die Aktien der CompuGROUP sollen in Deutschland im Rahmen eines öffentlichen Angebots privaten und institutionellen Anlegern angeboten werden. Außerhalb Deutschlands werden die Aktien institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung (einschließlich einer Privatplatzierung in den Vereinigten Staaten gemäß Rule 144A des US Securities Act) angeboten. Das Angebot umfasst bis zu ca. 16,5 Millionen Inhaberaktien ohne Nennbetrag, davon stammen rund 7,3 Millionen Aktien aus einer Kapitalerhöhung. Bis zu ca. 7,1 Millionen Aktien stammen aus dem Bestand von Altaktionären, darunter die Beteiligungsgesellschaft General Atlantic sowie die Familie Gotthardt. Darüber hinaus können bis zu ca. 2,1 Millionen Aktien aus dem Besitz von General Atlantic im Rahmen einer eventuellen Mehrzuteilung platziert werden. Herr Frank Gotthardt wird zusammen mit seiner Familie und ihm zuzurechnenden Stimmen auch nach dem geplanten Börsengang unter Berücksichtigung der eigenen Aktien der Gesellschaft weiterhin die Mehrheit halten.
Die Hauptaktionäre, darunter die mehrheitlichen Eigentümer Familie Gotthardt sowie General Atlantic, haben unwiderruflich auf ihr Bezugsrecht für die Aktien aus der Kapitalerhöhung verzichtet. Die Anteile, für die das Bezugsrecht nicht ausgeübt wurde, werden im Rahmen des Angebots mit angeboten. Diejenigen Aktionäre, die ihre Anteile im Streubesitz halten (rund 2% der Aktien werden derzeit im Freiverkehr der Börsen Berlin-Bremen und Stuttgart gehandelt), können durch Ausübung ihres Bezugsrechts Aktien aus der Kapitalerhöhung zeichnen und auf diesem Wege eine Verwässerung ihrer Beteiligung vermeiden. Das Bezugsverhältnis beträgt 25:4, d.h. 25 bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von vier neuen Aktien.
Die Aktien der CompuGROUP werden voraussichtlich ab dem 4. Mai unter dem Börsenkürzel COP mit der WKN 543730 bzw. der ISIN DE005437305 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Als Globale Koordinatoren und Joint Bookrunners fungieren die Deutsche Bank Aktiengesellschaft und Lehman Brothers International (Europe). Co-Manager im Konsortium sind Sal. Oppenheim jr. Cie. & KGaA, SEB AG und William Blair International Limited.
Das Unternehmen beabsichtigt, die Mittel aus der Kapitalerhöhung im Rahmen des geplanten Börsengangs zur Finanzierung der weiteren Expansion einzusetzen. Die CompuGROUP ist in der Vergangenheit durch Erschließung neuer Kundengruppen, die Entwicklung innovativer Produkte sowie die Übernahme von Wettbewerbern stark gewachsen. Die Gesellschaft beabsichtigt, diese Strategie in Zukunft weiter zu verfolgen und neben Investitionen in das organische Wachstum weiterhin durch Investitionen in attraktive Unternehmen zu wachsen. Die Wachstumsstrategie der CompuGROUP zielt dabei vor allem auf den Erwerb lokaler Unternehmen mit starken Marken und einer etablierten Kundenba-sis. Frank Gotthardt, Vorstandsvorsitzender der CompuGROUP: "Die Mittel aus dem Börsengang versetzen uns in die Lage, unsere internationale Expansion konsequent voranzutreiben. Das bedeutet den Eintritt in neue Märkte ebenso wie die Stärkung unserer bereits vorhandenen regionalen Präsenz in den Ländern, in denen wir weiteres Wachstumspotenzial sehen. Wir haben in den vergangenen zwei Jahren bereits mehr als ein Dutzend Unternehmen erworben und erfolgreich in den Konzern integriert und wollen diesen Kurs fortsetzen."
Weitere Informationen über die Angebotsbedingungen können dem am 20.April von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt entnommen werden, der auf der Website des Unternehmens unter www.compugroup.com als Download verfügbar oder kostenfrei in gedruckter Form bei der Gesellschaft und den Konsortialbanken erhältlich ist.
Indikativer Zeitplan
23. April Beginn der Roadshow
24. April Beginn des Bezugsangebots
voraussichtlich 30. April Veröffentlichung der
Preisspanne und des
Angebotszeitraums
voraussichtlich 3. Mai Ende des Angebotszeitraums
Preisfestsetzung und Zuteilung
Veröffentlichung des
Platzierungspreises
voraussichtlich 4. Mai Notierungsaufnahme, erster
Handelstag
7. Mai Ende des Bezugsangebots
Rechtlicher Hinweis:
Diese Pressemitteilung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Hierin erwähnte Wertpapiere der CompuGROUP Holding AG sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Bestimmungen des US Securities Act of 1933 in der derzeit gültigen Fassung ("US Securities Act") oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates registriert und dürfen daher nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika angeboten oder verkauft werden, es sei denn sie werden gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des US Securities Act oder den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates oder im Rahmen einer Transaktion, die nicht Gegenstand dieser Gesetze ist, angeboten und verkauft. Die CompuGROUP Holding AG beabsichtigt nicht, das Angebot oder einen Teil davon in den Vereinigten Staaten von Amerika zu registrieren oder ein öffentliches Angebot in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen.
Diese Veröffentlichung dient Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der CompuGROUP Holding AG dar. Das Angebot erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des veröffentlichten und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegten Wertpapierprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu). Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der öffentlich angebotenen Wertpapiere der CompuGROUP Holding AG sollte nur auf der Grundlage des Wertpapierprospektes erfolgen. Der Wertpapierprospekt ist bei Deutsche Bank AG, Große Gallusstraße 10-14, 60311 Frankfurt am Main oder Lehman Brothers International (Europe), Rathenauplatz 1, 60313 Frankfurt am Main oder auf der Webseite der CompuGROUP Holding AG kostenfrei erhältlich.
Diese Mitteilung ist nur gerichtet an: (I) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder (II) investment professionals im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung)(die "Order") oder (III) high net worth companies und andere Personen die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order, erfasst sind und an die sie rechtmäßig gerichtet werden kann (alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person, die keine Relevante Person ist, darf nicht aufgrund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden oder auf diese vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. Stabilisierung / Verordnung (EC) 2273 / 2003 und FSA.