- Mehrfachmandat beim elektronischen Lastschriftverfahren CLV+ ermöglicht bezahlen ohne PIN und Unterschrift
- Remember-Me am POS: Günstigstes und schnellstes Zahlungsverfahren für Händler und Verbraucher
- Volle Zahlungsgarantie für Händler – kein Risiko für Verbraucher
- Einsatz insbesondere geeignet in allen Branchen mit wiederkehrender Kundschaft wie Lebensmittelhandel, Bäckereien, Supermärkte, Autowerkstätten oder Tankstellen
Aktuell wird das Mehrfachmandat bei angeschlossenen Händlern mit CLV+ unterschiedlichster Branchen wie Supermärkte, Mode- oder Einrichtungshäusern durch Concardis aufgeschaltet. Zusätzliche Hardware oder ein weiterer Akzeptanzvertrag sind nicht nötig. „Wir haben eine sehr hohe Nachfrage nach dieser Lösung, weil sie den Bezahlvorgang für Verbraucher und Handel beschleunigt und weiter vereinfacht“, so Christian Jung, Director Product Management bei Concardis. Sinnvoll sei die Lösung für alle Händler, die wiederkehrende Kunden haben.
Zahlungsgarantie: Kein Risiko für Händler und Verbraucher
„Das Lastschriftverfahren ist wegen der umständlichen Unterschrift laut EHI-Auswertung zunehmend in den Hintergrund gerückt, obwohl es für den Handel günstiger und ebenso sicher ist wie andere Zahlungsmethoden“, sagt Jung und ergänzt: „Durch das Mehrfachmandat für das elektronische Bezahlen im stationären Ladengeschäft für unsere Lösung sehen wir hier eine klare Trendumkehr. Das ist die Zukunft für das Bezahlen im stationären Handel. Das CLV+ Mehrfachmandat ist die Remember-Me-Funktion für den POS. Es stärkt die Kundenbindung, ist komfortabel und beschleunigt den Kassiervorgang signifikant. Kontaktlose Zahlungen können damit als Lastschrift durchgeführt werden – das Limit für die Höhe pro Umsatz kann der Händler selbst festlegen.“ Das mache das Mehrfachmandat auch für Branchen mit hohen Durchschnittsumsätzen wie Autowerkstätten, Fahrradhändler oder Juweliere relevant.
Für das Mehrfachmandat unterzeichnet der Kunde beim ersten Kauf im Geschäft eine Einzugsermächtigung für künftige Käufe im gleichen Laden. In Zukunft muss der Käufer dann in der Regel bei Zahlungen mit der gleichen Debitkarte weder eine PIN noch eine Unterschrift eingeben. Missbrauch ist dennoch praktisch ausgeschlossen: Im Hintergrund läuft auch bei diesem Verfahren die Concardis Risikosteuerung und prüft unter anderem das Ausfallrisiko. Wird dieses als hoch eingestuft, wird zur Authentifizierung die PIN abgefragt. Für den Endkunden gibt es ebenfalls kein Risiko: Sollte die Karte gestohlen und für den Einkauf in einem der legitimierten Märkte genutzt werden, kann der Kunde Widerspruch bei seiner Bank einlegen. In jedem Fall hat der Händler eine Zahlungsgarantie durch Concardis und bekommt sein Geld.
Starke Nachfrage nach kontaktlosem Bezahlen seit Pandemiebeginn
Kontaktloses Bezahlen ist seit dem Beginn der Corona-Krise auf ein Rekordhoch gestiegen und liegt auch zwei Jahre nach Pandemiebeginn bei einem Anteil von über 80 Prozent bei bargeldlosen Zahlungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, wie die Auswertung angeschlossener Händler von Concardis zeigt.