Große und mittelständische Unternehmen sind genauso betroffen wie Kleinunternehmen und Selbstständige. Die Verpflichtung, die durch eine EU-Norm bestimmt wird, gilt unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche.
Laut Digitalisierungs-Experte Roman Douverne sollten Unternehmen jetzt mit der Umstellung beginnen, um organisatorische und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
„Aktuell sind viele verunsichert und fragen sich: Was soll oder muss ich tun? Bin ich überhaupt betroffen? Wichtig ist jetzt, sich gut zu informieren und erst dann die Umstellung anzugehen. Es gibt diverse Vorgaben und Details, die man beachten muss.“
Er empfiehlt folgende Vorgehensweise:
- Informieren: Welche Regeln, Einschränkungen und Vorgaben gelten wann und wie? Hier helfen Blogs weiter oder beispielsweise die Anbieter des Buchhaltungs- oder ERP-Systems, sofern vorhanden.
- Analyse: Kann das aktuelle System (Buchhaltungs-/Warenwirtschaft-/ERP-System) des Unternehmens bereits E-Rechnungen verarbeiten? Falls nicht: Muss ein neues System her?
- Software-Auswahl: Falls ein neues System her muss – welche Software bietet sich an? Eine Buchhaltungs-Software oder lieber gleich ein ERP-System (Enterprise Resource Planning)?
„Je schneller man es angeht, desto besser: Wer rechtzeitig auf E-Rechnungen umstellt, kann entspannt ins neue Jahr blicken“, so Roman Douverne, Experte für Digitalisierung.
Hintergrund:
Die E-Rechnung, die durch EU-weite Vorgaben und die EU-Norm EN-16931 geregelt wird, ersetzt die bisher üblichen Papierrechnungen und führt zur vollständigen Digitalisierung der Rechnungsprozesse.
Unternehmen sollten jetzt handeln und ihre Systeme auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Dies umfasst die Implementierung von Softwarelösungen, die E-Rechnungsformate wie XRechnung oder ZUGFeRD unterstützen. ERP-Systeme wie SAP Business One bieten bereits integrierte Module, die diese Anforderungen abdecken und eine nahtlose Umstellung ermöglichen.