Ein neuer Viewer zeigt Unternehmen ihre E-Rechnungen wie eine PDF-Rechnung an. Die Freeware ist online und ohne Anmeldung verfügbar - und datenschutzkonform.
Unternehmen, die noch keine Software haben, mit der sich E-Rechnungen verarbeiten lassen, haben jetzt die Möglichkeit einen kostenlosen Online-Viewer zu nutzen. Der E-Rechnungsviewer ist über den Browser aufrufbar. Download einer Software oder eine Registrierung sind nicht nötig.
Der Viewer verarbeitet die Daten lokal beim User. Heißt: Es werden keine Daten gespeichert oder hochgeladen.
Per Drag and Drop werden E-Rechnungen (XML-Datei) in das Browser-Fenster gezogen und sofort lesbar gemacht.
Die wichtigsten Funktionen des E-Rechnungsviewers:
- Einfache Bedienung: E-Rechnungen lassen sich mit mit nur einem Klick direkt im Browser lesen.
- Datensicherheit: Es findet keine Speicherung der Daten statt. Die Rechnungsdaten können nur vom User eingesehen werden.
- Formate: Egal ob ZUGPferd oder XRechnung – der Viewer macht beide Formate lesbar.
Der Online-Viewer ist ab sofort hier verfügbar.
E-Rechnung Pflicht ab 2025
Ab dem dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung Pflicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen E-Rechnungen mindestens empfangen und lesen können. Da die E-Rechnung im XML-Format ist, benötigt man eine eigene Software, um sie verarbeiten zu können. Gerade kleine Unternehmen haben häufig noch kein passendes Tool.
Blog-Beitrag: "Alles zur E-Rechnung"
Was ist eine E-Rechnung? Ab wann wird die E-Rechnung Pflicht? Was ist der Unterschied zwischen einer E-Rechnung und einer PDF-Rechnung? Diese und weitere Antworten gibt es in diesem Blog-Beitrag.