Das Verfahren entspricht als Übergewinnwertverfahren nicht modernen Standards für die Ermittlung des Verkaufswerts eines Unternehmens, insbesondere nicht dem einschlägigen Standard IDW S1 (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen) des Instituts der Wirtschaftsprüfer.
Da der Wert von IT-Unternehmen in der Regel weder durch den Substanzwert noch durch den Ertragswert bestimmt wird, können sich erhebliche Unterschiede in der Bewertung von IT-Unternehmen nach Stuttgarter Verfahren und nach neuen Bewertungsverfahren, ergeben.
Derartige Klauseln finden sich immer noch in Gesellschafterverträgen in denen eine Regelung für den Ein- oder Ausstieg eines Gesellschafters vereinbart wurde.
"Diese Verträge - in Vergessenheit geraten - können sich beim Ausstieg eines Gesellschafters, zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung, sehr zum Nachteil eines oder mehreren Gesellschaftern auswirken", so Dipl.Kfm. Andreas Barthel, Geschäftsführer der connexxa Services Europe LTD. die sich auf M & A Transaktionen im IT Bereich spezialisiert hat.
"Deshalb empfehlen wir alte Verträge hinsichtlich einer Klausel der Unternehmens-bewertung zu untersuchen und gegebenenfalls neu zu verhandeln und/oder zu vereinbaren".