(Man munkelt, es seien aktuell 12.000 Prüfer*innen in der Ausbildung, um das neue Verfahren anwenden zu können).
Seit dem 1. April 2021 ist es nicht mehr rechtskonform, eine PC-Kasse ohne TSE zu betreiben. Ausnahme: Frist bis zum 31.12.22 für Registrierkassen, die nach dem 25.11.10 und vor dem 1.1.20 angeschafft wurden, aber bauartbedingt nicht aufrüstbar sind. Allein die Integration dieser Technischen Sicherheitsreinrichtung durch Hard-/Software reicht allerdings nicht aus, um allen Anforderungen der Kassensicherungsverordnung vom 26.9.2017 und den später erfolgten Anpassungen/Ergänzungen gerecht zu werden. Denn:
Durch welche Systeme fließen Daten?
Vom Bon bis zum FI-Beleg und anders herum muss nachvollziehbar dargelegt werden können wie sich der Belegfluss gestaltet! Stichwort: Verfahrensdokumentation und Umgebungsschutz (letzterer ist im Hinblick auf den Einsatz einer Cloud-TSE von besonderer Bedeutung)!
Wie sollen die Daten im korrekten Format (-> DSFinV-K) zur Verfügung gestellt werden?
Wir erleben im Einzelhandel unterschiedliche Komprimierungs- und Archivierungsverfahren für POS-Daten. Je nach Vorgehensweise ist der gezielte und zeitnahe Datenabruf umso problematischer.
Wohin mit den Massendaten?
Die Erfassung jeglicher Transaktionen plus TSE-Signaturen und DSFinV-K-Dateien erzeugt zusätzliche Datenmassen. Lässt Ihr Archiv das zu? Wie performant ist der Informationsabruf aus Ihrem Archiv?
Wer prüft die Vollständigkeit Ihrer Daten?
Alle „Aufzeichnungsstellen“ müssen übereinstimmende Daten zeigen, also Kasse, TSE und Buchhaltung. Wer hier kein Risiko eingehen möchte, prüft die Vollständigkeit vor dem Finanzamt.
Die Consult-SK GmbH hat sich mit den oben genannten Fragestellungen intensiv befasst und für unsere SAP®-Kunden gelöst. Wenn bei Ihnen das ein oder andere Fragezeichen existieren sollte, nehmen Sie gern Kontakt auf!