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CSRD darf Unternehmen nicht überfordern

Die neue CSRD der EU ändert Umfang und Art der Berichterstattung von Unternehmen essenziell. Was dies für Unternehmen bedeutet.

(PresseBox) (Hamburg, )
Die EU hat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erlassen. Mit der geplanten Umsetzung der CSRD in deutsches Recht werden künftig deutlich mehr Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte aufzustellen und prüfen zu lassen. Schätzungen gehen von rund 13.000 Unternehmen aus, die, zeitlich gestaffelt, ab 2024 erstmals Nachhaltigkeitsinformationen zwingend im Lagebericht offenlegen müssen. Mit dieser Neuverortung vollzieht sich ein Paradigmenwechsel: Zu mehr Transparenz und als ein europäischer Weg, im Sinne von „Sustainable Finance“ mehr Mittel in nachhaltige Investitionen zu lenken. Die neuen Berichtsvorgaben sind ein sinnvoller Teil der Weiterentwicklung der Corporate Governance.

Im Gespräch mit Melanie Sack, Vorstandssprecherin des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW).

Frau Sack, wie beurteilen Sie die Einführung der neuen Berichtsvorgaben?

Wir begrüßen die Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmerisches Handeln wirkt sich auf mehr als nur die Finanzen aus. Die Folgen für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung müssen betrachtet werden. Das ist ein wichtiger Hebel für die Transformation der Wirtschaft zu nachhaltigem Handeln. Dieser Change gelingt aber nur, wenn die neuen Regeln die Akteure nicht überfordern. Die aktuellen ESRS, die die Vorgaben der CSRD in Berichtsstandards umsetzen und auch die Taxonomie-Verordnung, sind teilweise sehr komplex und kommen zu einer Zeit, die für Unternehmen ohnehin herausfordernd ist. Deshalb regen wir Nachjustierungen an. Ein transparenteres Verfahren bei der Verabschiedung der Regelungen würde helfen. Auch sollten die Regelungen von Beginn an möglichst klar gestaltet sein, damit es keiner „nebengesetzlichen“ Anwendungsweisen bedarf. Nachdenken sollte man auch über längere Einführungszeiträume, wie wir sie etwa von den ebenfalls komplexen IFRS kennen.

Wie können Wirtschaftsprüfer ihren Teil dazu beizutragen, damit die Transformation der Wirtschaft zu nachhaltigem Handeln gelingt?

Unser Berufsstand trägt viel Verantwortung für die Funktionsfähigkeit von Märkten. Nur durch professionelle Prüfungen wird das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichterstattung gestärkt und die Adressaten können informierte Entscheidungen treffen. Die Unternehmen haben jetzt die Wahl, ihren Abschlussprüfer oder einen anderen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen. Die Vorteile liegen auf der Hand: In beiden Fällen erhalte ich eine qualitativ hochwertige Prüfung. Beauftrage ich meinen Abschlussprüfer, bedeutet es außerdem Kontinuität und Kosteneffizienz, denn Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung weisen zahlreiche Interdependenzen auf – etwa bei der Befassung mit Geschäftsmodell, Unternehmensstrategie sowie mit Systemen und Prozessen. Wenn weitere Spezialisten erforderlich sind, z. B. mit technischem Know-how, wird der Berufsstand wie bisher auch externe Experten hinzuziehen.

Welche weiteren Entwicklungen prognostizieren Sie?

Zunächst hoffen wir, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht zügig abgeschlossen wird, damit die Unternehmen Rechtssicherheit haben. Langfristig wären neben einer stärkeren Integration von Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung einheitliche globale Berichtsstandards wünschenswert. Nachhaltigkeit ist ja ein globales Thema. Schon heute ist überdies im Lagebericht über Chancen und Risiken zu berichten. Ich gehe davon aus, dass die Berichterstattung insgesamt noch zukunftsbezogener werden wird.

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