Mit der geplanten Regelung der EU-Kommission, die recyclingfreundliche Verpackungsdesigns, die Stärkung und Ausweitung hochwertiger Sammel- und Recyclinginfrastrukturen sowie die Vermeidung unnötiger Verpackungen umfassen, soll die Kreislaufwirtschaft weiter unterstützt werden.
Ein Interview mit Alexander von Reibnitz, Hauptgeschäftsführer von DIE PAPIERINDUSTRIE e. V.:
Herr von Reibnitz, unterstützt DIE PAPIERINDUSTRIE die geplante EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) der EU?
Grundsätzlich begrüßen wir die Pläne der EU-Kommission, den regulatorischen Flickenteppich in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen und den europäischen Binnenmarkt zu stärken. Die PPWR setzt überwiegend an den richtigen Stellen an: EU-weit einheitliche Vorgaben und Standards sind entscheidend für die Schaffung von Rechts- und Investitionssicherheit – das gilt auch für die Unternehmen der Papierindustrie. Allerdings besteht an einigen Stellen erheblicher Nachbesserungsbedarf.
Wie genau sollten die Regelungen angepasst werden?
Im Zuge der PPWR sollen u. a. starre Mehrwegquoten und Verpackungsverbote eingeführt werden. Beides halten wir für nicht zielführend im Sinne eines effektiven Umwelt- und Klimaschutzes. Verschiedene aktuelle Klima- und Ökobilanzen belegen1,2, dass Mehrwegverpackungen nicht grundsätzlich umweltfreundlicher sind, zu groß ist u. a. der Mehraufwand für Logistik und Reinigung. In vielen Anwendungsbereichen sind recyclingfähige PPK-Verpackungen die ökologischere Lösung. Die Wiederverwendung und die hochwertige Wiederverwertung sollten deshalb als komplementäre Lösung anerkannt werden.
Verpackungen aus Papier werden in Deutschland schon heute die für 2030 vorgegebene Zielquote von 85 %. Papierfasern können mindestens 20-Mal wiederverwendet werden und auch unsere Altpapiereinsatzquote liegt bei 79 %. Diese Erfolge der Kreislaufwirtschaft müssen unbedingt berücksichtigt und Mehrweg nur dort gefördert werden, wo es wirklich ökologische Vorteile bringt.
Also wäre es besser, ambitionierte Umweltstandards statt pauschaler Verbote umzusetzen?
Die gesamte Branche setzt sich dafür ein, dass Verpackungen ab 2030 nur noch in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn bestimmte Umweltanforderungen erfüllt werden. Welchen Zweck haben vor diesem Hintergrund also Verpackungsverbote? Es ist widersinnig, Verpackungen zu verbieten, die die ökologischen Kriterien der PPWR vollumfänglich erfüllen und Produkte wie Obst und Gemüse oder andere Lebensmittel bestmöglich schützen. DIE PAPIERINDUSTRIE begrüßt, dass sich das EU-Parlament daher weitgehend gegen solche Verbote ausgesprochen hat.
Im Zuge der politischen Verhandlungen fordern einzelne EU-Mitgliedstaaten weitreichende Handlungsspielräume für nationale (Sonder-)Regelungen. Wie bewerten Sie das?
Nationale Alleingänge, wie wir sie bisher bei der Verpackungsrichtlinie erleben, die auf EU-Ebene lediglich einen rechtlichen Rahmen setzt, stellen Unternehmen vor unnötige Herausforderungen. Für alle Akteure entlang der Liefer- und Logistikkette, in der Verpackungen zum Einsatz kommen, entstehen dadurch erhebliche Handelshemmnisse im europäischen Binnenmarkt. Das verhindert Investitionen und belastet Unternehmen wie Verbraucher. Nur eine möglichst weitgehende Harmonisierung des Binnenmarktes macht die europäische (Kreislauf-)Wirtschaft fit für die Zukunft.
1,2
1 bifa Umweltinstitut: Treibhausgas-Bilanz von Wellpappenverpackungen und alternativen Mehrwegverpackungen, 2021.
2 Ramboll: Comparative Life Cycle Assessment (LCA), 2022