Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 688936

Continental Aktiengesellschaft Vahrenwalder Straße 9 30165 Hannover, Germany http://www.continental.com/de
Contact Mr Vincent Charles +49 511 9381622
Company logo of Continental Aktiengesellschaft
Continental Aktiengesellschaft

Automatisiertes Fahren: Rechtsrahmen im Einklang mit Marktdynamik anpassen

Zulieferer Innovativ 2014

(PresseBox) (München/Hannover, )
.
- Autofahrer weltweit wünschen sich Automatisiertes Fahren für Autobahnsituationen
- Bedürfnisse passen bestens zu den Entwicklungsmöglichkeiten der kommenden Jahre
- Continental Forschungschef für Automobilelektronik plädiert deshalb für marktorientierte Anpassung des Rechtsrahmens
- Markteinführung hochautomatisierten Fahrens nach 2020 erfordert zeitnahe verkehrsrechtliche Weichenstellungen


Der internationale Automobilzulieferer Continental plädiert für eine marktorientierte Anpassung des Rechtsrahmens für automatisiertes Fahren. "Die Continental Mobilitätsstudie 2013 hat gezeigt: Autofahrer weltweit wünschen sich automatisiertes Fahren für die Autobahn. Deren Bedürfnisse passen bestens zu den Entwicklungsmöglichkeiten der kommenden Jahre. Die notwendigen Anpassungen des verkehrsrechtlichen Rahmens dürfen den Anschluss an diese Marktdynamik jedoch nicht verpassen", sagte der Continental-Forschungschef für Automobilelektronik, Christian Senger, auf dem Kongress "Zulieferer Innovativ 2014" in der BMW-Welt am Montag in München.

"Ein erster Erfolg ist die kürzlich erfolgte Anpassung des Wiener Übereinkommens, die die rechtlichen Voraussetzungen für teilautomatisiertes Fahren geschaffen hat. Vom hochautomatisierten Fahren sind wir aus verkehrsrechtlicher Sicht jedoch noch weit entfernt", kommentierte Senger die aktuelle Rechtslage. Die grundsätzlichen Weichenstellungen sollten laut Senger vom Gesetzgeber bereits jetzt angegangen werden, damit Autofahrer nach 2020 hochautomatisierte Fahrfunktionen nutzen können.

"Die Gesetzgebung sollte weiterhin ihre taktgebende Rolle ausschöpfen, um weniger Unfällen, erhöhter Energie-Effizienz und mehr Fahrkomfort den Weg zu ebnen. Damit stünde sie im Einklang mit den Bedürfnissen der Autofahrer weltweit ", resümierte Senger.

Verkehrsrechtliche Grenzen automatisierten Fahrens

Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr schreibt in Artikel 8 die permanente Kontrolle des Fahrzeugs durch den Fahrer vor. Um der zunehmenden Automatisierung der Fahrzeugsysteme Rechnung zu tragen, wurde diese Einschränkung im März 2014 jedoch angepasst. Automatisierte Systeme sind demnach erlaubt, wenn diese für den Fahrer übersteuer- oder abschaltbar sind. Damit ist die Rechtsgrundlage für teilautomatisiertes Fahren geschaffen, da die Kontrolle des Fahrzeuges nun auch grundsätzlich von Systemen übernommen werden darf.

Eine wesentliche Hürde auf dem Weg zum hochautomatisierten Fahren ist in einer Regelung der UN/ECE (UN-R 79: "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Lenkanlage") festgeschrieben. Automatisches Lenken ist demnach aktuell nur bis zu einer Geschwindigkeit von bis zu 10 km/h erlaubt. Um hochautomatisierte Fahrfunktionen wie Staufolgeassistent oder Ausweichassistent zu realisieren, muss jedoch diese Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben werden.

Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968

Im Rahmen der Wiener UN-Konferenz 1968 entstand das Wiener Übereinkommen. Mit ihm soll der internationale Straßenverkehr erleichtert und die Sicherheit auf den Straßen erhöht werden. Grundlage dafür ist die Anerkennung einheitlicher Verkehrsregeln und deren Übertragung in nationale Straßenverkehrsgesetze. Das Übereinkommen repräsentiert somit eine übergeordnete Gesetzgebung für Nationalstaaten.

Nicht alle Länder habe das Wiener Übereinkommen von 1968 ratifiziert. Zu den Unterzeichnern gehören neben Deutschland und den meisten Mitgliedsstaaten der EU vor allem Russland, Brasilien, Südafrika, die Schweiz und die Türkei. England, Spanien, USA, Kanada, Mexico, China, Japan, Korea, Indien, Australien und Singapur hingegen haben das Abkommen bis heute nicht ratifiziert.

Website Promotion

Website Promotion

Continental Aktiengesellschaft

Continental gehört mit einem Umsatz von rund 33,3 Milliarden Euro im Jahr 2013 weltweit zu den führenden Automobilzulieferern. Als Anbieter von Bremssystemen, Systemen und Komponenten für Antriebe und Fahrwerk, Instrumentierung, Infotainment-Lösungen, Fahrzeugelektronik, Reifen und technischen Elastomerprodukten trägt Continental zu mehr Fahrsicherheit und zum globalen Klimaschutz bei. Continental ist darüber hinaus ein kompetenter Partner in der vernetzten, automobilen Kommunikation. Continental beschäftigt derzeit rund 182.000 Mitarbeiter in 49 Ländern.

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.