Die interimistische Einigung begleitet das vor der Schiedsstelle beim DPMA anhängige Hauptverfahren, in dem die angemessene Vergütung endgültig bestimmt wird. Alle derzeitigen Zahlungen sind damit interimistisch und ohne Präjudiz für die Hauptsache.
Corint Media und Google haben sich in der Auseinandersetzung um die Nutzung von Presseinhalten durch die Suchmaschine in einem ersten Schritt auf eine Lizenzierung verständigt, nach der Google zunächst einen Betrag von 3,2 Millionen Euro jährlich zahlt. Dies gilt, bis die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) über die tatsächlich angemessene Vergütung entscheidet. Bereits zuvor sind Corint Media als auch Google dem Vorschlag der Schiedsstelle gefolgt und haben eine vorläufige Zahlung von 5,8 Millionen Euro durch Google für den Zeitraum seit dem Inkrafttreten des Presseleistungsschutzrechts am 7. Juni 2021 bis zum 31. März 2023 akzeptiert. Bemerkenswert an dem Vorschlag der Schiedsstelle ist, dass diese zum ersten Mal einem Eilantrag nach § 106 VGG gefolgt ist und eine interimistische Zahlung vorgeschlagen hatte. Dabei setzte die Schiedsstelle eine Zahlungshöhe fest, die Google Corint Media ein Jahr zuvor angeboten hatte – seinerzeit allerdings als endgültige und nicht nur vorläufige Zahlung. Die Schiedsstelle hat den Betrag in einem von Corint Media angestrengten Eilverfahren als interimistische Zahlung vorgeschlagen, da diese Summe die größte Chance für eine schnelle, tatsächliche Zahlung durch Google bot.
Mit der Interimsvereinbarung endet eine langjährige Phase, in der Google die von Corint Media vertretenen Presseinhalte rechtswidrig nutzte, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen. Im weiterhin laufenden Hauptsacheverfahren vor der Schiedsstelle tritt Corint Media weiterhin dafür ein, dass diese von Google zu zahlende Vergütung noch deutlich steigt.
Geschäftsführerin Dr. Christine Jury-Fischer: „Bei der jetzt geschlossenen Vereinbarung dürfte es sich um den ersten Fall in Europa als auch weltweit handeln, in dem Google nach dem Entscheid eines unabhängigen Organs der Rechtspflege zu einer Zahlung für die Nutzung von Presseleistungsschutzrechten an eine Verwertungsgesellschaft verpflichtet ist – und nicht wie sonst üblich Zahlungsvereinbarungen schließt, die strikter Vertraulichkeit unterliegen. Wo der Quasimonopolist Google sonst Preise diktiert, ist der Weg über ordentliche Gerichte der einzige Weg, zu einer angemessenen Vergütung für die Nutzung von Inhalten zu kommen. Die Einigung von Corint Media mit Google zeigt auch, dass es selbst einem Teil des Pressemarktes gelingen kann, sich gegen Googles marktbeherrschendes Geschäftsgebaren zu wehren, wenn nur die Geschlossenheit hoch ist. Diese Anstrengungen sollten – und werden – im Erfolgsfall auch den anderen Verlagen zugutekommen.“