- das Verlegerrecht muss durchsetzbar sein und
- zu einer angemessenen Beteiligung der Presseverleger an den Umsätzen der Verwerter wie Google, Facebook und anderen führen, so wie dies in Deutschland auch sonst zwischen Rechteinhabern und Rechteverwertern üblicherweise der Fall ist.
„In den Werbemärkten sind die Presseverleger durch Google, Facebook und andere bereits marginalisiert worden. Auf dem weiteren Markt haben sich die Plattformen zwischen die Anbieter und ihre Leser/ Nutzer gedrängt. Ohne dafür an die Presseverleger und Urheber zu zahlen, nutzen sie Presseinhalte, um eigene Kunden zu gewinnen, Daten zu sammeln und Zugänge zu besetzen. Auf dem neuen Markt für das Angebot der Presseleistungsschutzrechte verwerten Google und andere unstreitig die Rechte der Presseverleger. Sie verhindern jedoch durch ihren Marktmissbrauch gezielt eine transparente Preisbildung zu Lasten der Inhalteanbieter. Den Verlegern fehlen hierdurch wichtige Einnahmen für die Refinanzierung von Investitionen in ihre Produkte. Eine freie und finanzierbare Presse ist aber die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft. Der Unionsgesetzgeber hat das erkannt und in der Urheberrechtsrichtlinie von 2019 einen robusten Schutz der Presseverleger und Urheber vorgesehen. Hinter diese Vorgaben der EU dürfen die Regelungen in Deutschland nicht zurückfallen“, erklärt Markus Runde, Geschäftsführer von Corint Media den Gesetzentwurf.