Stephanie Struppler war zuletzt als Vice President Legal & Regulatory GSA BENELUX für Warner Bros. Discovery Deutschland tätig. Frühere Stationen in ihrer 25-jährigen Laufbahn waren leitende Funktionen in den Bereichen Recht, Regulierung und Lizenzen bei Warner Bros. Discovery Inc., Constantin Medien AG (heute Sport1 Medien AG), PLAZAMEDIA GmbH und DSF.
Stephanie Struppler studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität, München.
Corint Media Geschäftsführerin Dr. Christine Jury-Fischer: “Die Herausforderungen für die gesamte privat finanzierte Inhalte schaffende Industrie, unter anderem durch die hochdynamischen Geschäftsmodelle der BigTechs, sind immens. Sie bedürfen ebenso eines klaren und fairen regulatorischen Rahmens wie auch verständiger und zupackender Entscheidungen aller, die Verantwortung für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unseres weltweit einzigartigen vielfältigen Mediensystems tragen. Um dieses zu erhalten, müssen Sendeunternehmen und Verlage an der Wertschöpfung derjenigen beteiligt werden, die von ihren Inhalten profitieren. Stephanie Struppler wird uns mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Distribution und Lizenzierung von Inhalten sowie ihrer tiefgreifenden Expertise im Urheber-, Medien- und Telekommunikationsrecht hervorragend ergänzen. Wir freuen uns sehr, dass wir sie für die vor uns liegenden, immer komplexer werdenden Aufgaben gewinnen konnten. Mit ihr und unserem hochmotivierten Team werden wir uns weiter als Partner der privaten Medienindustrie für die angemessener Refinanzierung ihrer Angebote einsetzen.“
Stephanie Struppler, Leiterin Lizenzen National und International, Corint Media: „Meine Leidenschaft gilt dem Urheberrecht sowie allen regulatorischen und lizenzrechtlichen Herausforderungen. Ich freue mich, Corint Media und die durch sie vertretenen Unternehmen mit meinen langjährigen Erfahrungen im Distributions- und Lizenzierungsgeschäft ab sofort tatkräftig unterstützen zu können. TV- und Radiosender müssen ebenso wie Presseverlage angemessen an den Einnahmen der durch die Nutzung ihrer Inhalte generierten Erlöse beteiligt werden. Dies müssen Telekommunikationsanbieter, Kabelnetzbetreiber wie international agierende Plattformen berücksichtigen!“