Anders als in Deutschland hat sich Meta in Frankreich vor dem Hintergrund der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie, die ein Presseleistungsschutzrecht und die Verantwortlichkeit von Plattformen für alle Mitgliedstaaten verbindlich vorgibt, im Oktober mit der Verlegerorganisation Alliance de la Presse auf Zahlungen an Presseverleger für die Rechtenutzung in dem Dienst Facebook geeinigt.
Corint Media hatte Anfang Dezember gegenüber Meta für die Lizenzierung der Nutzung von derzeit etwa 260 Presse-Domains eine Forderung über 190 Millionen Euro für das Jahr 2022 erhoben und Meta zu Gesprächen darüber aufgefordert.
Markus Runde und Christoph Schwennicke, Geschäftsführer Corint Media: „Nach Google haben wir kürzlich auch Facebook als weiterem großen Nutzer des Presseleistungsschutzrechts ein konkretes Angebot auf Basis der uns bekannten Fakten vorgelegt. Meta bestreitet nun jedoch in Teilen die Anwendbarkeit des Rechts auf seine Angebote, was uns sehr verwundert. Der europäische Gesetzgeber hat mit dem Presseleistungsschutzrecht und der Regelung der Verantwortlichkeit von Plattformen den maßgeblichen Rechtsrahmen aufgestellt, der auch für global agierende Unternehmen wie Meta verbindlich ist. Meta entzieht sich - nach bekanntem Muster - der geltenden Rechtsordnung und glaubt erneut, die Regeln selber setzen zu können.“