Zum 01. Oktober 2013 ändern sich in Deutschland die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen. Um steuerfrei liefern zu können, muss der Verkäufer zukünftig die erfolgreiche Zustellung der Waren beim Kunden im anderen EU-Mitgliedstaat nachweisen. Gemäß §17a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) muss sich dieser Nachweis eindeutig und leicht nachprüfbar aus den Belegen ergeben.
Der neue Regelnachweis dafür ist die Gelangensbestätigung. Mit der Gelangensbestätigung bestätigt der Abnehmer, dass die Ware ins übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. In Versendungsfällen sind alternative Nachweise erlaubt.
Der Starttermin wurde mehrfach verschoben und ist nun zum 1. Oktober 2013 in Kraft getreten. Laut BMF gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1.1.2014 - ab dann müssen Unternehmer sich an die vom BMF festgelegten Anforderungen für Inhalt und Alternativen zum Belegnachweis halten.
ERP-Handbuch für die Gelangensbestätigung
Tectura hat keine Kosten und Mühen gescheut und für seine Kunden eine ERP-Dokumentation zusammengestellt, in der auf die Voraussetzung und die Stammdaten ebenso eingegangen wird, wie auf die Einrichtung und die Vorgehensweise der Tool-Implementierung ins Microsoft Dynamics NAV.
Gelangensbestätigung und die wichtigsten Punkte (des Handbuches) werden wir auf unseren beiden Im Fokus-Veranstaltungen „Finance & More“
- am 05.12. in Münster
- und 12.12. In Stuttgart
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