Hersteller registrieren Produkte in der EUDAMED
Hersteller müssen die Produkte eindeutig Kennzeichnen. Die Kennzeichnung erfolgt über einen Unique Device Identifier (UDI) –Code. Der UDI-Code setzt sich aus den statistischen (DI) und dynamischen Daten (PI) zusammen. Der Hersteller muss das Produkt in der EUDAMED registrieren. Dazu teilt der Hersteller dem Produkt eine Basis-UDI-DI zu, die er in die UDI-Datenbank eingibt. Die UDI-Datenbank ist eine von vielen Datenbanken in der EUDAMED. Die UDI-Datenbank generiert den kompletten UDI-Code, der dann auf dem Produkt angebracht werden muss.
Händler kontrollieren Produkte in der EUDAMED
Händler müssen die Produkte anhand der UDI-Codes kontrollieren. Der UDI-Code wird mit MDE-Geräten oder Smartphones gescannt und an die EUDAMED übermittelt. Die EUDAMED gibt dann eine Rückmeldung, ob das Produkt einwandfrei oder mangelhaft ist.
COSYS baut die Schnittstelle von Ihnen zur EUDAMED
COSYS ist erfahren mit EU-Verordnung. Schon bei der EU-Verordnung von Tabak Track & Trace baute COSYS die Schnittstelle zwischen vielen Kunden und der europäischen Datenbank. Auch bei der neuen Medizinprodukteverordnung diente COSYS als Partner zur Anbindung an die EUDAMED. Es kann eine Anbindung zwischen Ihrem aktuellen ERP-System und der EUDAMED geschaffen werden oder eine eigeneständige Lösung (Standalone).
Neben der Softwarelösung bietet COSYS auch die passende Hardware an. Auch spezielle Geräte für das Gesundheitswesen sind bei COSYS erhältlich.
Informieren Sie sich noch heute unter: https://www.cosys.de/pharma-eu-verordnung