Im neuen Auffälligkeitsindex werden verschiedene Veränderungen insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen verarbeitet. Berücksichtigt werden u.a. Wechsel in der Geschäftsführung oder den Gesellschafterverhältnissen, Beteiligungen, ungewöhnliche Geschäftsentwicklungen, auffällige Häufungen von Auskunfteianfragen sowie in der Bürgel Recherche ermittelte Auffälligkeiten. Mit diesen Informationen werden die Auffälligkeiten in den Unternehmen zu einer Kennzahl verdichtet. Bei einem hohen Auffälligkeitsindex wird empfohlen, das Unternehmen von erfahrenen Kreditsachbearbeitern intensiver zu prüfen und zu beurteilen.
Entwickelt wurde der Index aus Best Practice-Modellen zur Analyse von Geschäftsbeziehungen und zur Betrugsabwehr. „Mit dem Auffälligkeitsindex können im Einzelfall nicht nur finanzielle Schwierigkeiten, sondern möglicherweise auch betrügerische Aktivitäten von Geschäftspartnern besser erkannt werden“, betont Dr. Sellin.