Zudem wurde beschlossen, dass sich die Inkassokosten in Zukunft am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientieren, welches regelt, dass die Kosten maximal bis zur Höhe vergleichbarer Anwaltsgebühren erstattungsfähig sind. Die neue gesetzliche Regelung bringt allen Beteiligten am Inkassoprozess – Schuldnern, Gerichten, Inkassounternehmen – mehr Transparenz und Klarheit in die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten.
„Bürgel betreibt seit Jahren eine transparente und offene Kommunikation mit Schuldnern“, sagt Stefan Duncker, Geschäftsführer des Inkassounternehmens Bürgel. „Das neue Gesetz ist für alle seriösen Inkassounternehmen wie auch für die Schuldner positiv zu bewerten“.
Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Hamburg, ist langjähriges Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU.
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