Die Wirtschaftsauskunftei CRIFBÜRGEL hat nun erstmals Zahlen seitens der Verbraucher zu der Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre analysiert. Vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2014 mussten insgesamt 49.642 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. 8,3 Prozent (4.111 Privatpersonen) von ihnen ist es gelungen, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen.
Laut CRIFBÜRGEL ist es auffällig, dass es überproportional mehr jungen Menschen gelingt, die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren zu erreichen. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass diese Personen im Vergleich zum Rest der Betroffenen relativ weniger Schulden haben. Über alle Altersgruppen hinweg liegt die Durchschnittsschuldenhöhe der Betroffenen bei rund 33.500 Euro. Bei unter 30-Jährigen ist der Wert jedoch weitaus geringer. Hier liegt die durchschnittliche Schuldensumme bei knapp unter 15.000 Euro. Mit steigendem Alter steigen auch die Schulden auf bis zu einem Durchschnitt von 43.000 Euro bei den Bundesbürgern in der Altersgruppe 61 Jahre und älter.
Die wesentlichen Ursachen für eine Privatinsolvenz sind eng verbunden mit der Einkommenssituation der betroffenen Personen. Es gibt sechs Hauptursachen („Big Six“), die immer wieder Erwähnung finden, wenn es um die Ursachen oder die Gründe von Privatinsolvenzen geht. Zu den Gründen gehören Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit, ein zum Einkommen unpassendes Konsumverhalten, Veränderungen in der familiären Situation wie Scheidung beziehungsweise Trennung und Krankheit. Der überwiegende Teil der Privatpersonen in einer Insolvenz steht vor allem bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen, Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften in der Kreide.
Insgesamt warten derzeit in Deutschland rund 650.000 Bürger auf die Restschuldbefreiung und befinden sich in der Wohlverhaltensphase. Die betroffenen Personen müssen in dieser Phase bestimmte Pflichten erfüllen, um am Ende von den verbliebenen Schulden befreit werden zu können. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass sie ihr Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze abgeben müssen. Es kommen jedoch nicht alle Bürger in den Genuss der Restschuldbefreiung, da diese unter Umständen versagt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Schuldner während des Verfahrens Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt oder wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde.
Für das Jahr 2017 rechnet CRIFBÜRGEL mit circa 88.000 Privatinsolvenzen. Dies wäre der siebte Rückgang in Folge und der niedrigste Stand seit 2005.