Die meisten Privatpleitiers absolut gesehen kommen aktuell aus Nordrhein-Westfalen (168.049), Niedersachsen (86.068) und Bayern (74.191). Bezogen auf die Bevölkerungszahl befinden sich vor allem Einwohner in Bremen (134 je 10.000 Einwohner) in der Schuldner-Warteschleife. Aber auch in Niedersachsen und im Saarland (je 109) sowie in Schleswig-Holstein und Hamburg (je 106) warten viele Privatpersonen auf die Erteilung der Restschuldbefreiung. In Baden-Württemberg (57) und Bayern (58) gibt es die wenigsten Privatpersonen, die sich derzeit in einem Insolvenzverfahren befinden.
Die Zahl der Personen in der Wohlverhaltensphase ist im Vergleich zum Vorjahr (692.612) um 2,6 Prozent zurückgegangen.
Derzeit warten in Deutschland 393.579 Männer im Rahmen des Privatin-solvenzverfahrens auf den Schuldenschnitt gegenüber 282.849 Frauen. Dieses Ungleichgewicht zeigt sich ebenso in der relativen Betrachtung. Auf 10.000 männliche Einwohner kommen 107, die sich in der Wohlverhaltensphase befinden (Frauen: 70 je 10.000).
Knapp 70.000 der betroffenen Privatpersonen sind zwischen 18 und 30 Jahren alt und müssen damit schon in einer frühen Lebensphase ein Privatinsolvenzverfahren durchlaufen. Ursachen für Überschuldung, gerade bei jungen Bürgern, sind eine unwirtschaftliche Haushaltsführung, gepaart mit wenig Erfahrung im Umgang mit Geld. Außerdem sind Einkommen und Konsumverhalten der Betroffenen häufig nicht vereinbar. So werden oft hohe Summen in mobile Endgeräte, Elektroartikel, Automobile und den Kauf per Kreditkarte investiert. Dabei fehlt es an einer vernünftigen Verwendung des zur Verfügung stehenden Einkommens und an finanziellen Reserven.
Absolut gesehen befinden sich in der Altersgruppe der 41 bis 50-Jährigen die meisten Privatpersonen in der Wohlverhaltensphase (189.239). Anders sieht es in der relativen Betrachtung aus – hier stehen die 31 bis 40-Jährigen mit 166 Fällen je 10.000 Einwohner an der Spitze der Statistik. Oder anders formuliert: 1,66 Prozent der Privatpersonen zwischen 31 und 40 Jahren durchlaufen derzeit ein Insolvenzverfahren. Besser sieht es für die älteren Bundesbürger aus. In dieser Altersgruppe befinden sich nur 39 von 10.000 Einwohnern in einem Privatinsolvenzverfahren.
Die betroffenen Personen müssen in der Wohlverhaltensperiode bestimmte Pflichten erfüllen, um am Ende von den verbliebenen Schulden befreit werden zu können. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass sie ihr Ein-kommen oberhalb der Pfändungsgrenze abgeben müssen. In der Regel beträgt die Wohlverhaltensphase sechs Jahre. Damit kann für die 2011 eröffneten Insolvenzverfahren frühestens im Jahr 2017 die Restschuldbe-freiung erteilt werden. 2014 wurden durch die Insolvenzrechtsreform zwei mögliche Verkürzungen eingeführt. Eine Verkürzung auf 5 Jahre erhalten Betroffene, die zumindest die Verfahrenskosten aufbringen können. Personen, die zudem eine Quote in Höhe von 35 Prozent der Forderungen innerhalb von 36 Monaten an die Gläubiger leisten, können nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erlangen. Es kommen jedoch nicht alle Bürger in den Genuss der Restschuldbefreiung, da diese unter Umständen versagt wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Schuldner während des Verfahrens Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt oder wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde.
Die Zahl der Privatinsolvenzen wird im Jahr 2017 das siebte Mal in Folge sinken. Hauptursache für den weiteren Rückgang bei den Privatinsolvenzen ist die weiterhin niedrige Arbeitslosenquote in Deutschland. Derzeit geht die Wirtschaftsauskunftei CRIFBÜRGEL von bis zu 95.000 Privatpleiten für das laufende Jahr aus.