Seit dem 01. Januar 2002 können Steuerprüfer der Finanzverwaltung steuerrelevante Unterlagen, die in den Firmen elektronisch gespeichert vorliegen, in digital aufbereiteter Form anfordern und digital prüfen. Nach Schätzungen sind hierauf allerdings mehr als 90 % der betroffenen Unternehmen nicht vorbereitet.
Im Mittelpunkt der Veranstaltungsreihe steht der von der daa Systemhaus AG in Zusammenarbeit mit der Plaut Consulting GmbH entwickelte GDPdU-QuickCheck sowie ein daraus abgeleitetes Vorgehensmodell. Hiermit können sich Unternehmen aller Größen und Branchen auf die neue Form der Betriebsprüfung technisch und organisatorisch vorbereiten. Grundlage hierzu waren die Forderungen der Finanzverwaltung an die Aufbereitung der zu überlassenen Unterlagen: “Dem Prüfer sind die gespeicherten steuerlich relevanten Daten samt aller zur Auswertung notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form auf geeigneten Datenträgern zu übergeben.”
Im ersten Teil des entwickelten GDPdU-QuickChecks werden die inhaltlichen Rechte und Pflichten behandelt sowie die nur betriebsspezifisch zu klärende Frage nach der steuerlichen Relevanz der Daten. Auch die Definition von Umfang und Art der Zugriffsberechtigung durch den Betriebsprüfer werden in diesem Teil geklärt. Der technische Teil des GDPdU-QuickChecks sowie das Vorgehensmodell beschreiben, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen den gesetzlichen Auflagen am besten entsprechen. Es geht darum, für die als steuerrelevant qualifizierten Daten die Form der Bereitstellung, des Zugriffes und der Auswertung festzulegen. Hierbei kommt besonders den Archiv- und Dokumenten-Management-Systemen (DMS) in den Unternehmen eine neue und wichtige Aufgabe zu. Die daa Systemhaus AG hat sich entschieden, in Kooperation mit der Plaut Consulting GmbH, für diese speziellen Anforderungen gemeinsam Lösungen zu konzipieren.
Der Vorteil eines strukturierten GDPdU-Vorgehens liegt darin, die steuerlich relevanten von anderen kritischen unternehmensinternen Daten technisch und organisatorisch “sauber” zu trennen. Die GDPdU- Anforderungen sollten auch dazu führen, neue oder bestehende DMS-Lösungen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Steuer-relevante Informationen sind ja nur ein ganz spezieller Informationstyp, der neben einer Vielzahl anderer in einem Unternehmen anfallender digitaler Informationen zu verwalten ist. Somit bietet sich für die Unternehmen die Chance, auch jenseits der Steuerwelt andere Daten weitaus wirtschaftlicher auszuwerten und für eine verbesserte Unternehmenssteuerung zu nutzen.
Im Rahmen der GDPdU-Roadshow bieten die daa Systemhaus AG vom 20. bis 28. September 2004 zusammen mit der Plaut Consulting GmbH und der renommierten Wirtschaftsprüfungskanzlei Rödl & Partner weitere Informationsmöglichkeiten in den Städten München, Hamburg, Kassel, Düsseldorf, Mannheim und Stuttgart.
Weitere Informationen und Anmeldungen unter www.daa.de