Der renommierte juristische Experte, Prof. Dr. Schrey von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in Frankfurt, gewährt im Rahmen der aktualisierten Publikation Einblick in die rechtlichen Tücken beim Betrieb von Rechenzentren. Damit bei Ausfällen aufgrund eines persönlichen Fehlverhaltens weder das Unternehmen, noch einzelne Personen rechtlich belangt werden können, sollten geeignete Vorkehrungen getroffen werden. Demnach gehört zum Tätigkeitsbereich von IT-Verantwortlichen unter anderem auch die Vermeidung von Risiken sowie die Schadensvorbeugung durch hinreichende Sicherheitsmaßnahmen. Mit Hilfe dieses Einblicks in die nationalen und internationalen Regularien ermöglicht Schrey Betreibern von IT-Bereichen juristische Rahmenbedingungen zu erfassen und gegebenenfalls umzusetzen.
Die voranschreitende Konzentration weltweiter IT-Anwendungen auf zentrale Standorte und somit immer kleinere Flächen, birgt bei Störungen oder Ausfällen das Risiko enormer Beeinträchtigungen für das Unternehmen. Um diesem Ernstfall vorzubeugen erläutert IT-Sicherheitsexperte Thomas Federrath im zweiten Teil der Broschüre die Vorteile sorgfältiger Analysen der IT-Infrastruktur und geeigneter Sicherheitsmaßnahmen. Der Geschäftsführer der proRZ Rechenzentrumsbau verdeutlicht, dass ein Ausfall der IT, neben den unmittelbaren Auswirkungen, auch weitreichende Folgen wie kundenseitige Regressansprüche, Imageschäden oder rechtliche Probleme haben kann. Professionelle Sicherheitsmaßnahmen sind daher unabdingbar.
Informationen sowohl über den Bedarf an Sicherheitsmaßnahmen, als auch die juristischen Gegebenheiten sind daher für Betreiber von Rechenzentren in Form der neuen, aktualisierten Haftungsbroschüre übersichtlich zusammengefasst worden.
Interessenten können die neue Broschüre "Verantwortung und Haftung für IT-Sicherheit - IT-Standorte, optimal und sicher geplant!" telefonisch unter der Nummer 02741 / 9321-102 oder per E-Mail unter info@proRZ.de kostenfrei anfordern.