„Für Zimmereien, Fertighausanbieter und Bauträger ist die gutachterliche Stellungnahme ein wichtiges Signal, dass mit dem INTHERMO Holzfaser-WDVS auch Reihenhäuser in Holzrahmenbauart auf hohem brandschutztechnischen Niveau gebaut werden können. INTHERMO ist damit der erste Anbieter eines bauaufsichtlich zugelassenen Holzfaser-WDVS, der Gebäudeabschlusswände mit der Klassifizierung F 30-B innen / F 90-B außen nach neuesten Regelwerken ausführen darf“, betont Dipl.-Holzbauing. Stefan Berbner, Geschäftsführer des ökologisch orientierten WDVS-Anbieters INTHERMO in Ober-Ramstadt/Hessen.
Rechtlicher Hintergrund
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die Gültigkeit sämtlicher alten Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse abgelaufen. Nach nunmehr geltendem Recht dürfen nur die Materialien, die beim Brandschutztest auch tatsächlich in die zu prüfende Konstruktion eingebaut waren und somit getestet werden konnten, als geprüft bescheinigt werden. Da diese Prüfungen des INTHERMO Holzfaser-WDVS zum Zeitpunkt des Beginns der Zusammenarbeit mit ISOCELL bereits stattgefunden hatten, musste eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt werden, die die Vereinbarkeit eines zellulosegedämmten INTHERMO WDVS mit den neuesten Brandschutzbestimmungen bescheinigt.
Die gemeinsame Projektarbeit von INTHERMO und ISOCELL begann Ende 2014. INTHERMO brachte das Wissen über holzfasergedämmte Wandaufbauten mit, ISOCELL das Know-how für eine fortschrittliche Zellulose-Einblasdämmung. Damit in der Praxis auch zusammenbleiben darf, was zusammenpasst, war eine gutachterliche Beurteilung der Brandschutzeigenschaften des INTHERMO WDVS mit Holzfaserbeplankung außen und Zelluloseeinblasdämmung innen der nächste logische Schritt. Ergebnis: Die gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigenbüros IBB aus Groß Schwülper erteilt in brandschutztechnischer Hinsicht grünes Licht für den Einsatz des INTHERMO Holzfaser-WDVS in Kombination mit ISOCELL Zellulosedämmung im Holzrahmenbau.
Bemerkenswert: Die gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigenbüros IBB aus Groß Schwülper bescheinigt dem INTHERMO WDVS, dass bei mehrlagig bekleideten Wandkonstruktionen auf der Wandinnenseite mehrere zusätzliche Unterkonstruktionen zwischen den Beplankungen bzw. Bekleidungen aus Holz oder Metallprofilen als Installationsebene ausgeführt werden können. Dabei dürfen die Hohlräume der Installationsebene sowohl ohne als auch mit Hohlraumdämmung ausgeführt sein. Voraussetzung ist, dass der eingebrachte Dämmstoff mindestens der Baustoffklasse B2 entspricht, was bei der Zellulose-Einblasdämmung von ISOCELL der Fall ist. Außerdem muss die Dämmung aus losen ISOCELL Zellulosefasern gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) Z-23.11-280 mit einem Mindestvolumen von 50 kg/m³ eingebracht sein.
Weiterhin dürfen auf der Wandinnenseite Bekleidungs- bzw. Beplankungslagen aus Holzwerkstoffplatten, die mindestens der Baustoffklasse B2 angehören, bzw. Gipsplatten wie zum Beispiel Gipskarton-Bauplatten oder Gipskarton-Feuerschutzplatten nach DIN 18180 angeordnet werden. Auch Gipsfaserplatten nach EN 15 283-2, besser bekannt als Fermacell-Gipsfaserplatten, dürfen verbaut werden. Zur Innenbeplankung kommen aus brandschutztechnischer Sicht auch Holzwerkstoffplatten (z.B. OSB nach DIN 13986) und sogar eine Holzschalung mit dicht gestoßener Nut+Feder-Verbindung in Betracht, sofern die Rohdichte 600 kg/m³ übersteigt.
Brandschutz-geprüft von beiden Seiten
Während das Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP), das INTHERMO als erstem Holzfaser-WDVS-Anbieter nach neuesten Brandschutz-Prüfbestimmungen im Oktober 2014 für fünf verschiedene Wandaufbauten erteilt worden war, auf einseitig von außen brandbelastete Konstruktionen mit F 60 B- und F 90 B-Klassifizierung fokussiert, erweitert die gutachterliche Stellungnahme vom März d. J. das Einsatzspektrum des INTHERMO WDVS auf beidseitig brandbelastbare Gebäudeabschlusswände der Klassifizierung F 30-B innen/F 90-B außen. Dabei kann eine enorme Vielzahl von Werkstoffen zur Innenbeplankung verwendet werden, was der Zimmerei oder dem Holzbauunternehmen maximale Gestaltungsfreiheit belässt.
Auf einen Blick
Gutachter Dipl.-Ing. Cord Meyerhoff kommt zu dem Schluss, dass es sich bei den zu bewertenden Wandaufbauten um ein- bzw. sogar beidseitig feuerbelastbare Holzbau-Konstruktionen der Klassifizierung F 60 B-außen, F 90 B-außen sowie F 30 B-innen/F 90 B-außen handelt. Das ohnehin vielfältig einsetzbare INTHERMO Holzfaser-WDVS wird in Kombination mit ISOCELL Zellulosedämmung somit noch vielseitiger verwendbar. (az)
Nähere Informationen über das INTHERMO Holzfaser-WDVS in Kombination mit ISOCELL Zellulosedämmung und die erweiterten Anwendungsmöglichkeiten gibt es bei der INTHERMO GmbH, Roßdörfer Str. 50, 64372 Ober-Ramstadt, info@inthermo.de, sowie bei jedem INTHERMO Fachberater im Außendienst.
Die Kontaktdaten können von der INTHERMO-Website www.inthermo.de als Liste im PDF-Format heruntergeladen werden:
http://www.inthermo.de/...